Zivilprozessordnung

   Buch 3 - Rechtsmittel (§§ 511 - 577)   
   Abschnitt 2 - Revision (§§ 542 - 566)   
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Revisionszurückweisung

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

Rechtsprechung zu § 561 ZPO

Literatur im Internet zu § 561 ZPO

Querverweise

Auf § 561 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

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