Zivilprozessordnung
| Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 - 591) |
(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben.
(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft.
(3) Die Vorschriften des vorstehenden Absatzes sind auf die Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung nicht anzuwenden; die Frist für die Erhebung der Klage läuft von dem Tag, an dem der Partei und bei mangelnder Prozessfähigkeit ihrem gesetzlichen Vertreter das Urteil zugestellt ist.
(4) Die Vorschrift des Absatzes 2 Satz 2 ist auf die Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 586 ZPO
496 Entscheidungen zu § 586 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
- BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 113/07
Beginn der Klagefrist für eine Restitutionsklage bei Einstellung des ...
- OLG Schleswig, 08.11.2005 - 3 U 90/04
Restitutionsklage: Anwendungsbereich der Fristenbestimmung in § 586 Abs. 2 ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 3 Sa 310/12
Restitutionsklage - fünfjährige Ausschlussfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO
- OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. ...
- OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
- BFH, 20.10.2011 - V B 15/11
Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung ...
- LAG Hamm, 25.01.2007 - 15 Sa 1426/06
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Literatur im Internet zu § 586 ZPO
- § 586 ZPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Einwilligungsvorbehalt
Prozessfähigkeit
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