Zivilprozessordnung
| Buch 7 - Mahnverfahren (§§ 688 - 703d) |
(1) Der Antrag wird zurückgewiesen:
| 1. | wenn er den Vorschriften der §§ 688, 689, 690, 703c Abs. 2 nicht entspricht; | |
| 2. | wenn der Mahnbescheid nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. |
Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören.
(2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, so tritt die Wirkung mit der Einreichung oder Anbringung des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids ein, wenn innerhalb eines Monats seit der Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht und diese demnächst zugestellt wird.
(3) Gegen die Zurückweisung findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen sind Entscheidungen nach Absatz 1 unanfechtbar.
Rechtsprechung zu § 691 ZPO
- 8 Entscheidungen zu § 691 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 691 ZPO bei ibr-online
- BGH, falsche Mahnbescheidvordrucke, 16.9.99 (NJW 1999, 3717)
§§ 691, 693 II ZPO, § 209 II Nr. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 204 I Nr. 3 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Verjährungsunterbrechung nach Berichtigung eines zunächst unzulässigen Mahnantrags
Literatur im Internet zu § 691 ZPO
Querverweise
- ZPO
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 167 (Rückwirkung der Zustellung) (zu § 691 II)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 329 III (Beschlüsse und Verfügungen) (zu § 691 III)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- Sofortige Beschwerde
- §§ 567 ff (Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde) (zu § 691 III)
Rechtsberatung
- Rechtsberatung Online zu § 691 ZPO und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?