Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803 - 882h) |
| Titel 1 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
(1) Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot sollen bei dem Ausbieten bekannt gegeben werden.
(2) Wird der Zuschlag nicht erteilt, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot nicht abgegeben ist, so bleibt das Pfandrecht des Gläubigers bestehen. Er kann jederzeit die Anberaumung eines neuen Versteigerungstermins oder die Anordnung anderweitiger Verwertung der gepfändeten Sache nach § 825 beantragen. Wird die anderweitige Verwertung angeordnet, so gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Gold- und Silbersachen dürfen auch nicht unter ihrem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. Wird ein den Zuschlag gestattendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Gerichtsvollzieher den Verkauf aus freier Hand zu dem Preise bewirken, der den Gold- oder Silberwert erreicht, jedoch nicht unter der Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes.
Rechtsprechung zu § 817a ZPO
10 Entscheidungen zu § 817a ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Zwangsvollstreckung - Unwirksamkeit eines unernstlichen Gebots eines Gläubigers
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
- BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78
Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- AG Strausberg, 13.07.2007 - 11 M 1623/07
Eigentumsübergang trotz Verfahrensfehlers durch Nichteinhaltung der ...
- OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 18 U 248/91
Beteiligte des Vollstreckungsverfahrens wegen Steuerrückständen; Pflicht zur ...
- BGH, 20.12.2006 - VII ZB 88/06
Zwangsversteigerung - Antrag auf Einstellung der Versteigerung
- OVG Saarland, 14.07.2006 - 3 W 4/06
Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Pfändung wegen ...
- LG Essen, 16.11.1989 - 8 O 351/89
- AG Strausberg, 23.03.2010 - 11 M 474/10
- BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90
Bedingtheit einer Sicherungsübereignung
Literatur im Internet zu § 817a ZPO
Querverweise
- ZPO
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
- § 817 (Zuschlag und Ablieferung)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
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