Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863) |
(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.
(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.
(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
| a) | Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann; | |
| b) | Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. |
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
Rechtsprechung zu § 850 ZPO
733 Entscheidungen zu § 850 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.12.2012 - IX ZR 130/10
Deutsches Insolvenzverfahren und der Gerichtsstand des Vermögens
- LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 697/12
Zulässigkeit einer Aufrechnung
- BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
Zwangsvollstreckung - Unterfallen Lizengebühren dem Pfändungsschutz?
- KG, 08.03.2013 - 2 Ws 56/13
Überschrift Pfändung von Eigengeld
- BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02
Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen
- FG Berlin, 04.03.2002 - 7 K 7416/01
Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen
- FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
- BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf ...
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06
Unpfändbare Gegenstände im Insolvenzverfahren; kein Pfändungsschutz für ...
- FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
- ZPO
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
- § 811 (Unpfändbare Sachen)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 36 (Unpfändbare Gegenstände)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 319 (Unpfändbarkeit von Forderungen)