Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863) |
Unpfändbar sind
| 1. | zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens; | |
| 2. | die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen; | |
| 3. | Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen; | |
| 4. | Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro; | |
| 5. | Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird; | |
| 6. | Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge; | |
| 7. | Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen; | |
| 8. | Blindenzulagen. |
Rechtsprechung zu § 850a ZPO
205 Entscheidungen zu § 850a ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Nürnberg, 07.11.2006 - 7 Sa 716/05
Urlaubsgeld - Unpfändbarkeit
- BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10
Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - § 850a Nr 4 ZPO
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
Pfändungsschutz bei Sparkassensonderzahlung
- LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
- LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 12/13
Pfändbarkeit; Insolvenzbeschlag;Ausbildungsbeihilfe; Strafgefangener
- VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 788/04
Monatliche Sonderzahlungen in der Beamtenversorgung genießen keinen ...
- OVG Niedersachsen, 17.09.2009 - 5 ME 186/09
Pfändbarkeit von Erschwerniszulagen
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 15.06.2009 - 2 B 1717/09
Zur Höhe der abtretbaren/pfändbaren Bezüge
- VG Hannover, 15.06.2009 - 2 B 1717/09
- LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06
Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07
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Literatur im Internet zu § 850a ZPO
- Insolvenzordnung und Unterhaltsrecht
von VRiOLG Dr. Rainer Hoppenz
Forum Familienrecht 4/2003, S. 158-164
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 850a ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
- § 811 (Unpfändbare Sachen)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 36 (Unpfändbare Gegenstände)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 319 (Unpfändbarkeit von Forderungen)