Rechtsprechung zu § 872 ZPO
Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
- BGH, Sonderkonto Pfandgläubiger, 17.12.69 (NJW 1970, 463)
Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der Regelungen der §§ 1 ff HintO und §§ 872 ff ZPO;
§ 812 BGB;
§ 285 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 IV BGB <Fassung ab 1.1.02>), Voraussetzungen für fehlendes Verschulden bei Rechtsirrtum
Literatur im Internet zu § 872 ZPO
Querverweise
Auf § 872 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 18 (Besondere Angelegenheiten)
- Gegenstandswert
- § 25 (Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung)
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