Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883 - 898) |
Rechtsprechung zu § 892a ZPO
6 Entscheidungen zu § 892a ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 25.07.2006 - 8 WF 75/06
Kein Vollsteckungstitel aufgrund eines Vergleichs, der den Beteiligten weder ...
- OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 5 UF 306/09
Gewaltschutzverfahren: Verfahrensbeendende Wirkung eines Vergleichs; ...
- OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08
Gewaltschutz: Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsgebots aus einem vom Gericht ...
- BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
Immobilien - Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen
- OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 9 WF 57/04
Zu den gerichtlichen Möglichkeiten bei Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer ...
- KG, 16.01.2004 - 18 WF 414/03
Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Antragsrecht minderjähriger Kinder ...
Literatur im Internet zu § 892a ZPO
Querverweise
Auf § 892a ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Betreuungssachen
- § 64b
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