Zivilprozessordnung

   Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945)   
   Abschnitt 4 - Eidesstattliche Versicherung und Haft (§§ 899 - 915h)   
§ 910
Anzeige vor der Verhaftung

Vor der Verhaftung eines Beamten, eines Geistlichen oder eines Lehrers an öffentlichen Unterrichtsanstalten ist der vorgesetzten Dienstbehörde von dem Gerichtsvollzieher Anzeige zu machen. Die Verhaftung darf erst erfolgen, nachdem die vorgesetzte Behörde für die dienstliche Vertretung des Schuldners gesorgt hat. Die Behörde ist verpflichtet, ohne Verzug die erforderlichen Anordnungen zu treffen und den Gerichtsvollzieher hiervon in Kenntnis zu setzen.

Rechtsprechung zu § 910 ZPO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 910 ZPO

Querverweise

Auf § 910 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
    ZPO
      Zwangsvollstreckung
        Arrest und einstweilige Verfügung
          § 933 (Vollziehung des persönlichen Arrestes)
    Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
      Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
        § 16 (Eidesstattliche Versicherung)
     
      Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
        Die einzelnen Zwangsmittel
          § 24 (Zwangshaft)
    Abgabenordnung (AO)
      Vollstreckung
        Vollstreckung wegen Geldforderungen
          Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
            Allgemeines
              § 284 (Eidesstattliche Versicherung)
        Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
          Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
            § 334 (Ersatzzwangshaft)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 910 ZPO bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)

Eigene Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht