Zivilprozessordnung
| Buch 9 - Aufgebotsverfahren (§§ 946 - 1024) |
Literatur im Internet zu § 956 ZPO
Querverweise
Auf § 956 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung der Zivilprozeßordnung (ZPO)
- § 24 (Aufgebot von dinglichen Rechten)
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