Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| VII. Beschwerde (§§ 95 - 104) |
(1) Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß eine der Vorschriften der §§ 81, 83 bis 85a verletzt oder daß der Zuschlag unter anderen als den der Versteigerung zugrunde gelegten Bedingungen erteilt ist.
(2) Auf einen Grund, der nur das Recht eines anderen betrifft, kann weder die Beschwerde noch ein Antrag auf deren Zurückweisung gestützt werden.
(3) Die im § 83 Nr. 6, 7 bezeichneten Versagungsgründe hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 100 ZVG
132 Entscheidungen zu § 100 ZVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.06.2003 - IXa ZA 5/03
Versagung des Zuschlags wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; ...
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Zuschlag?
- OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 8 W 213/01
Beschränkungen der Beschwerdegründe nach § 100 ZVG
- BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von ...
- BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12
Rangänderungen und eingetragene Zwischenrechte
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11
Zwangsvollstreckung - Drohende "Verschleuderung": Kausaler Verfahrensfehler?
- LG Aachen, 08.06.2009 - 3 T 47/09
Präsidium, Rechtspfleger, Verteilung der Geschäfte, Geschäftsverteilung, ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
Zwangsvollstreckung - Übertragung bestimmter Geschäfte auf Rechtspfleger
- BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
- BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07
Zwangsvollstreckung - Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes: Bekanntmachung?
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