Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 1. Titel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 14) |
Die Ansprüche aus einem und demselben Recht haben untereinander folgende Rangordnung:
| 1. | die Ansprüche auf Ersatz der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten; | |
| 2. | die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen; | |
| 3. | der Hauptanspruch. |
Rechtsprechung zu § 12 ZVG
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