Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
VIII. Verteilung des Erlöses (§§ 105 - 145) |
(1) 1Weist der Ersteher oder im Falle des § 69 Abs. 3 der für mithaftend erklärte Bürge dem Gericht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nach, daß er diejenigen Berechtigten, deren Ansprüche durch das Gebot gedeckt sind, befriedigt hat oder daß er von ihnen als alleiniger Schuldner angenommen ist, so sind auf Anordnung des Gerichts die Urkunden nebst der Erklärung des Erstehers oder des Bürgen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle niederzulegen. 2Die Beteiligten sind von der Niederlegung zu benachrichtigen und aufzufordern, Erinnerungen binnen zwei Wochen geltend zu machen.
(2) Werden Erinnerungen nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist erhoben, so beschränkt sich das Verteilungsverfahren auf die Verteilung des Erlöses aus denjenigen Gegenständen, welche im Falle des § 65 besonders versteigert oder anderweit verwertet worden sind.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.02.2007 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 144 ZVG
20 Entscheidungen zu § 144 ZVG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 09.10.2002 - 9 A 310/01
steuerrechtlicher Erstattungsanspruch, Anschlussbeitrag, außergerichtliche ...
- BGH, 13.03.1963 - V ZR 108/61
Zwangsversteigerung. Verzicht auf Grundschuld
- BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82
Verlust des Eigentums auf Seiten des Adressaten aufgrund einer ...
- BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78
Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- BGH, 06.07.1989 - IX ZR 270/88
Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Anspruch eines Bürgen nach eigener ...
- OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 3 U 275/12
Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan bei nicht voll valutierenden ...
- BGH, 16.01.2008 - IV ZR 85/07
Rechtsnatur einer Ausbietungsgarantie; Pflichten des Erstehers bei Vereinbarungen ...
- BFH, 16.03.1993 - V R 54/92
Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des ...
- FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 3 K 7808/93
Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbssteuerfestsetzungsbescheides; Möglichkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 01.03.2000 - II R 53/98
Grunderwerbsteuer bei Alleingesellschafter einer GmbH
- BFH, 01.03.2000 - II R 53/98
Querverweise
Auf § 144 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- VIII. Verteilung des Erlöses
- § 145
- Zwangsverwaltung
- § 160
- [ohne amtliche Überschrift]
- § 186