Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 3. Titel - Zwangsverwaltung (§§ 146 - 161) |
(1) Die laufenden Beträge der öffentlichen Lasten sind von dem Verwalter ohne weiteres Verfahren zu berichtigen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum für die laufenden Beträge der daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer. Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 findet keine Anwendung.
(2) Ist zu erwarten, daß auch auf andere Ansprüche Zahlungen geleistet werden können, so wird nach dem Eingang der im § 19 Abs. 2 bezeichneten Mitteilungen des Grundbuchamts der Verteilungstermin bestimmt. In dem Termin wird der Teilungsplan für die ganze Dauer des Verfahrens aufgestellt. Die Terminsbestimmung ist den Beteiligten sowie dem Verwalter zuzustellen. Die Vorschriften des § 105 Abs. 2 Satz 2, des § 113 Abs. 1 und der §§ 114, 115, 124, 126 finden entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 156 ZVG
35 Entscheidungen zu § 156 ZVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09
Wohnungseigentum - Einfluss der Gesetzesänderung auf die Zwangsverwaltung?
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 4 L 21/07
Zur Auslegung des § 156 Abs. 1 ZVG
- AG Münster, 05.11.2007 - 9 L 4/06
öffentliche Lasten, Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, Straßenreinigungs-, ...
- LG Düsseldorf, 03.02.2009 - 16 S 54/08
Wohnungseigentum - Kein Ausschluss des Vorauszahlungsanspruchs auf das Wohngeld
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2004 - 1 L 264/04
Vermögensverwaltung, Beträge, laufende, Leistungen, wiederkehrende, Beträge, ...
- BGH, 09.12.2011 - V ZR 131/11
Anrechnung von Zahlungen des Zwangsverwalters nach ZVG
- AG Langenfeld, 15.04.2009 - 64 C 156/08
- AG Duisburg, 29.07.2008 - 76a C 24/08
Wohnungseigentum - Hausgeldansprüche in der Zwangsverwaltung
- AG Lampertheim, 08.04.2008 - 4 C 1/08
Jahresabrechnung für Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des Zwangsverwalters für ...
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Querverweise
- ZVG
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsverwaltung
- § 150d
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)
- Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- § 31 (Vorrang öffentlicher Grundstückslasten)
- Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
- Ausgleichs- und Entschädigungsvorschriften, Kosten, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten
- § 15 II (Kosten)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Ergänzende Bestimmungen
- § 62 I (Übergangsvorschrift) (zu § 156 )
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Haftung
- § 77 II (Duldungspflicht)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Gewässeraufsicht, Bauüberwachung, Wassergefahr
- § 82 IV 4 (Allgemeine Gewässeraufsicht)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Schlußvorschriften
- § 25 VI (Wertausgleich)