Zwangsversteigerungsgesetz
| 3. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen (§§ 172 - 185) |
Rechtsprechung zu § 172 ZVG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 172 ZVG im Volltext bei

- Urteilsbesprechung zu § 172 ZVG bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 172 ZVG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 172 ZVG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- Gegenstände mit Absonderungsrechten
- § 165 (Verwertung unbeweglicher Gegenstände) (zu §§ 172 ff)
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