Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen (§§ 44 - 65) |
(1) Ein Recht ist bei der Feststellung des geringsten Gebots insoweit, als es zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ersichtlich war, nach dem Inhalt des Grundbuchs, im übrigen nur dann zu berücksichtigen, wenn es rechtzeitig angemeldet und, falls der Gläubiger widerspricht, glaubhaft gemacht wird.
(2) Von wiederkehrenden Leistungen, die nach dem Inhalt des Grundbuchs zu entrichten sind, brauchen die laufenden Beträge nicht angemeldet, die rückständigen nicht glaubhaft gemacht zu werden.
(3) Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 sind bei der Anmeldung durch einen entsprechenden Titel oder durch die Niederschrift der Beschlüsse der Wohnungseigentümer einschließlich ihrer Anlagen oder in sonst geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Aus dem Vorbringen müssen sich die Zahlungspflicht, die Art und der Bezugszeitraum des Anspruchs sowie seine Fälligkeit ergeben.
Rechtsprechung zu § 45 ZVG
37 Entscheidungen zu § 45 ZVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05
Behandlung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines ...
- BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12
Rangänderungen und eingetragene Zwischenrechte
- LG Landau/Pfalz, 17.08.2012 - 3 S 11/12
Insolvenzrecht - Freihändige Veräußerung: WEG-Absonderungsrecht geht unter!
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 95/05
Berücksichtigung einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines Versorgungsträgers in ...
- VG Aachen, 22.01.2009 - 4 K 2328/05
- VG Frankfurt/Oder, 27.06.2012 - 5 L 31/12
Zwangsvollstreckung - Lastenfreiheit nach ZVG gilt nicht für Kommunalabgaben!
- BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10
Verfahrensrecht - Nachweis der Vertretungsmacht durch Urkunde
- BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
Zwangsvollstreckung - Mutwillige Teilungsversteigerung bei Wohnungseigentum
- LG Düsseldorf, 05.03.2012 - 25 T 71/12
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Querverweise
- ZVG
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Bestimmung des Versteigerungstermins
- § 37 Nr. 4
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Ergänzende Bestimmungen
- § 62 I (Übergangsvorschrift)