Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Volltext-Suchbegriffe für
Gesetzessuche
oder Aktenzeichen/ Fundstelle für
Rechtsprechungssuche
Titelseite
Übersicht ZVG
...
§ 44
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
§ 50
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
§ 55
§ 56
§ 57
§ 57a
§ 57b
§ 57c
(weggefallen)
§ 57d
(weggefallen)
§ 58
§ 59
§ 60
(aufgehoben)
§ 61
(aufgehoben)
§ 62
§ 63
§ 64
§ 65
...
Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§
1
-
161
)
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§
15
-
145
)
IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen (§§
44
-
65
)
§ 58
Die Kosten des Beschlusses, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, fallen dem Ersteher zur Last.
Literatur im Internet zu § 58 ZVG
Fügen Sie einen Literaturhinweis hinzu
Rechtsberatung
Rechtsberatung Online
zu § 58 ZVG und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie betreiben juristische Seiten im Internet?
Lernen Sie die juristische Vernetzungsfunktion kennen
Ein kostenloser Zusatzdienst von dejure.org
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht