Zustellungsverordnung

   Kapitel IV - Schlussbestimmungen (Art. 17 - 26)   
Artikel 26
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. November 2008 mit Ausnahme des Artikels 23, der ab dem 13. August 2008 gilt.

Literatur im Internet zu Art. 26 ZVO

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