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__paste_bez____paste_norm__ ZwVwV (https://dejure.org/gesetze/ZwVwV/__paste_norm__.html)
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__paste_bez____paste_norm__ Zwangsverwalterverordnung (https://dejure.org/gesetze/ZwVwV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Zwangsverwalterverordnung
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Textdarstellung

  

§ 20
Mindestvergütung

(1) Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung des Verwalters mindestens 1 200 Euro.

(2) Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung aufgehoben worden, bevor der Verwalter das Grundstück in Besitz genommen hat, so erhält er eine Vergütung von 450 Euro, sofern er bereits tätig geworden ist.

Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung vom 22.03.2024 (BGBl. I Nr. 110), in Kraft getreten am 04.04.2024.

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
04.04.2024
Änderung
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Änderung
Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung22.03.2024BGBl. I Nr. 110

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