Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 613 BGB
1.531 Entscheidungen zu § 613 BGB in unserer Datenbank:
- ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22 Corona
Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung - ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des ...
- LAG Düsseldorf, 26.07.2022 - 8 Sa 68/20
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2021 - 1 Sa 299/20
Kündigung wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis - milderes Mittel - ...
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der ...
- BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18
Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf ...
- BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § ...
- BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20
Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage
- AG Düsseldorf, 15.11.2017 - 45 C 270/17
§ 613 BGB in Nachschlagewerken
- § 613 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Arbeitsvertrag
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 613 BGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 888 III (Nicht vertretbare Handlungen)