Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 615 BGB
5.002 Entscheidungen zu § 615 BGB in unserer Datenbank:
- LAG Köln, 31.01.2024 - 5 Sa 422/23
Risikoverteilung i.H. auf die Vergütung bei Theaterbrand; Abgrenzung freie ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
Annahmeverzugslohnanspruch - Höhe - Urlaubsgeld - Anrechnung anderweitigen und ...
- LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22
Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 02.05.2022 - 15 Sa 885/21
Regelungslücke als Voraussetzung einer Gesetzesanalogie; Anrechnung von ...
- LAG Niedersachsen, 02.05.2022 - 15 Sa 885/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen ...
- BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die ...
- LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24
Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft ...
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 Corona
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung ...
Querverweise
Auf § 615 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 11 (Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis)
Redaktionelle Querverweise zu § 615 BGB:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- § 11 (Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst)