Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
19.02.2002
Aktenzeichen
V ZR 190/01
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12jährige Mutter und 15jähriger Vater

§ 611 BGB, Arzthaftung, § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Vaters (im Hinblick auf seinen Unterhaltsschaden) verneint für den Fall einer Schlechterfüllung eines Behandlungsvertrags, die das Unterbleiben einer Abtreibung zur Folge hat: nach der Beratungslösung des § 218a StGB ist Abtreibung nicht rechtmäßig, sondern nur nicht strafbar

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