Rechtsprechung
| BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93 |
160 km/h mit 0,7 o/oo
§ 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;
Gefährdung des Mitfahrers, konkrete Gefahr;
§ 69a StGB, unklarer Maßregelausspruch, § 358 Abs. 2 StPO
Volltextveröffentlichungen (2)
- uni-bayreuth.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- StV 1994, 543
- NZV 1995, 80
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der …
Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (vgl. für überhöhte Geschwindigkeit: BGH DAR 1968, 123 [Martin]; BGH NZV 1995, 80; BayObLG VRS 60, 384; vgl. für die Beschädigung eines Pkw beim Ausparken aus einer Parklücke: OLG Koblenz BA 77, 63; VRS 52, 350; VRS 54, 124; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 -). - BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94 Mithin unterliegt, da sich der Revisionsangriff gegen den Schuldspruch richtet, das Urteil in vollem Umfang der Nachprüfung (Senatsbeschluß vom 12. April 1994 - 4 StR 688/93).
- OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02
Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, …
Darüber kann der Gefährdete nicht verfügen (BGHSt 23, 261, 264; BGH NZV 1995, 80/81;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, StGB § 315 c Rdn. 43 m.w.N.).
- OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 614/03
Kein Regress bei fehlendem Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit
In dem Hinweisbeschluss des Senates vom 13.11.2003 wurde bereits ausführlich dargelegt, dass aus dem Umstand, dass der Kläger zu 2) sich der Verkehrskontrolle entzogen hat und das Fahrzeug der Klägerin zu 1) innerörtlich bis auf 100 km/h beschleunigte, wodurch er in einer Kurve in Groß Schneen von der Fahrbahn abkam, nicht auf einen alkoholbedingten Fahrfehler des Klägers zu 2) geschlossen werden darf (BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Fahruntüchtigkeit 1 = StV 1994, 543 = NZV 1995, 80). - BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94
Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen …
Ein solcher Umstand kann auch in einem Fahrfehler gesehen werden, wobei jedoch eine Verurteilung den Nachweis voraussetzt, daß der Fehler alkoholbedingt war (…ganz h.M. und Rspr., vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdn. 7d m.w.N. insbes. Hinsicht. der Rspr.; zuletzt auch BGH, StV 1994, 543]. Dabei ist in Rechnung zu stellen, ob auch zahlreiche nicht alkoholisierte Fahrer solche Verstöße begehen (BGH, StV 1994, 543 ), auch wenn dies die Indizwirkung des Verkehrsverstoßes für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht von vornherein ausschließt (Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdn. 7d m.w.N.). - OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95 Selbst wenn der Angeklagte unter den gegebenen Umständen zu schnell fuhr, kann daraus noch nicht ohne weiteres auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da auch zahlreiche nicht alkoholisierte Kraftfahrer mit unangepaßter Geschwindigkeit fahren (BGH NZV 1995, 80 ).
Sie betreiben juristische Internetseiten?