Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94   

1,1 o/oo

§§ 315c Abs. 1 Nr. 1, 316 StGB, Art. 2 Abs. 1, 103 Abs. 2 GG, § 261 StPO, den Gegenbeweis ausschließende Bindung an Erfahrungssätze

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bad Neustadt/Saale, 10.03.1994 - Cs 6 Js 12646/93
  • BayObLG, 31.05.1994 - RR 95/94
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 125
  • NZV 1995, 76
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02  

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Sie stellt als geänderte Auslegung eines Tatbestandsmerkmals keine rückwirkende Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung zu Lasten des Täters dar (vgl. BVerfG NJW 1995, 125 f.).

    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R  

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Insbesondere ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß Gerichte im Beweisverfahren eine Einzelfallprüfung aufgrund der von ihnen angewendeten allgemeinen Erfahrungssätze für entbehrlich halten (BVerfG NJW 1995, 125).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10  

    Rechtsanwälte - Beamtenernennung führt zum Wideruf der Anwaltszulassung!

    a) Wie der Senat - vom Bundesverfassungsgericht bestätigt - vielfach ausgeführt hat, verletzt der in § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO vorgesehene Widerruf der Anwaltszulassung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht die in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Berufungswahl (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1984 - AnwZ (B) 3/84, BGHZ 92, 1, 5; vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 77/94, NJW 1995, 125 unter II 3; vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 82/94, BRAK-Mitt. 1995, 214; vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642 unter II 2 c; vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 31/01, MittdtschPatAnw.
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  • BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09  

    Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem

    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG [Kammer] NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95  
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfG NJW 1995, 125 u. 1984, 1874; weit. Nachw. aus der Rspr. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. unter Rn. 6 zu § 16 GVG).
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