Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88 |
20jährige Mörder
§§ 1 Abs. 2, 105 Abs. 1 JGG, Heranwachsender, in dubio pro reo;
§ 31 Abs. 3 JGG
Volltextveröffentlichungen
- DFR
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Absehen von Einbeziehung einer früheren Verurteilung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 36, 37
- NJW 1989, 1490
- NStZ 1989, 574
- MDR 1989, 475
- StV 1989, 311
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01
Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem …
Ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37).Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben ( BGHSt 36, 37, 42).
Ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37 m.w.Nachw.).
Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben ( BGHSt 36, 37, 42 = NStZ 1989, 574 mit Anm. Walter/Pieplow; BGH NStZ 1985, 410; 2000, 263).
- BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung; …
Bei der Prüfung, ob auf ein Angeklagter als Heranwachsender abzuurteilen ist, steht dem Jugendrichter bei der Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit ein weiter Beurteilungsspielraum zu ( BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73).Es kommt für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht darauf an, dass er auf Grund seines Lebensweges keine echte Chance auf eine positive Entwicklung hatte; vielmehr ist maßgebend, ob in dem heranwachsenden Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).
Daß sie dabei zu dem Schluß gekommen ist, es handle sich bei dem Angeklagten um eine bereits gefestigte Person mit weitgehend abgeschlossener Entwicklung, liegt noch innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter zukommt ( BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73).
Entgegen der Meinung der Revision kommt es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht darauf an, daß er - wie hier der Angeklagte - auf Grund seines Lebensweges keine echte Chance auf eine positive Entwicklung hatte; vielmehr ist maßgebend, ob in dem heranwachsenden Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8), was das Landgericht rechtsfehlerfrei verneint hat.
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …
Für die Anwendung des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG kommt es nicht allein darauf an, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt ( BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).Bleiben nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein ( BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
Zudem ist zu besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt ( BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).
Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein ( BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 2 RVs 18/10
[Jugendrecht, Urteilsanforderungen]
Unter einem Jugendlichen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG ist der noch ungefestigte, in der Entwicklung stehende, auch noch prägbare Mensch zu verstehen, "bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind" (BGHSt 36, 37 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04 -, StV 2005, 71).Ist das nicht der Fall und stehen Reiferückstände nicht im Vordergrund, hat der Täter vielmehr die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen (BGHSt 36, 37;… Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04, a.a.O.).
§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG stellt keine Vermutung für die grundsätzliche Anwendung des einen oder des anderen Rechts auf (BGHSt 36, 37 m.w.N.).
Wenn der Tatrichter aber nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muß er die Sanktionen dem Jugendrecht entnehmen (vgl. BGHSt 36, 37 m.w.N.).
- BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; …
Jedoch ist jeweils eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte, insbesondere eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit notwendig (vgl. BGHSt 36, 37 f., BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).Jedoch ist - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend abstellt - jeweils eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte, insbesondere eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit notwendig (vgl. BGHSt 36, 37 f., BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).
Die Tätigkeit als Zuhälter läßt eher auf eine gewisse Selbständigkeit schließen und spricht dagegen, daß bei dem Angeklagten, was für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen maßgeblich ist (vgl. BGHSt 36, 37 ff.), Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam waren.
- BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97 a) Für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG) ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr; BGHSt 12, 116, 118; 36, 37, 40).
Eine gesetzliche Vermutung für die grundsätzliche Anwendung von Jugendrecht besteht selbst dann nicht, wenn der Täter nicht eindeutig einem Erwachsenen gleichzustellen ist (BGHSt 36, 37, 40).
- BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00
Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß …
Ein Heranwachsender ist einem Jugendlichen gleichzustellen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), wenn in ihm noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirken (BGH NStZ-RR 1999, 26; BGHSt 36, 37).a) Ein Heranwachsender ist einem Jugendlichen gleichzustellen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), wenn in ihm noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirken (BGH NStZ-RR 1999, 26; BGHSt 36, 37).
- BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); …
Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleich stand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37, 38 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleich stand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37, 38 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).
- BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht …
Für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG ist nicht entscheidend, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr. BGHSt 12, 116; 22, 41; 36, 37).a) Für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG ist nicht entscheidend, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr. BGHSt 12, 116; 22, 41; 36, 37).
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03
Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben
Die besondere, von Überforderung, Naivität, Vertrauensseligkeit und unzureichender Vorbereitung geprägte Tatsituation des Angeklagten wird der neue Tatrichter bei der Beurteilung der Gleichstellung des heranwachsenden Angeklagten mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG im Hinblick darauf zu würdigen haben, ob in dem Angeklagten noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. BGHSt 36, 37, 40). - BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche …
- BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10
Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen).
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92
- BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01
Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht …
- BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, …
- BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
- BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge; …
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …
- BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord; …
- BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen; …
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande
- BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Beweiswürdigung beim Mordvorwurf.
- BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
- BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96
- BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
- OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04
Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 13/94
- LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
Strafrecht
- OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer …
- LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08
- OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem …
- BGH, 15.03.2011 - 5 StR 35/11
Totschlag; Heranwachsender (Strafzumessung; Anwendung des allgemeinen …
- BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
- BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90
- BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 394/90
- BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92
