Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00   

26 Jahre Verfahrensdauer

Art. 20, 2 Abs. 1 GG, Verstoß gegen den Justizgewährungsanpruch bei Unterlassen von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen durch das Zivilgericht

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 214
  • VersR 2001, 611
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Wird zitiert von ... (46)  

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07  

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739).

    Der Verfassung lassen sich jedoch keine festen Grundsätze dafür entnehmen, ab wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden und deshalb nicht mehr hinnehmbaren Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Wenn es um Fragen geht, die durch verschiedene Sachverständige zu klären sind, ist - soweit rechtlich möglich - eine gleichzeitige Begutachtung zu erwägen, die durch entsprechende Vorkehrungen, wie die Anfertigung von Zweitakten, auch organisatorisch bewältigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Mit zunehmender Dauer des Verfahrens verdichtet sich aber die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Es ist vielmehr verpflichtet, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung zu nutzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10  

    Vereinbarkeit einer sechsjährigen Verfahrensdauer mit dem Grundrecht auf

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).

    Denn die Gerichte haben auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]).

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01  
    2000 (NJW 2001, 214).
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  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08  

    Verfahrensrecht - 14 Jahre Verfahrensdauer ist zu lang!

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10  

    Verstoß gegen das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche

    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).

    Eine Beschleunigung ist auch bei solchen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in denen das Gericht bei der Entscheidungsfindung auf die Mitwirkung von Sachverständigen angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]).

    Während der Bearbeitung des Gutachtens ist der Zeitfaktor durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und durch das Setzen von Bearbeitungsfristen im Blick zu behalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/05 -, NJW 2008, S. 503 [504]).

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige

    Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG [jeweils Kammer] NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG [jeweils Vorprüfungsausschuss] EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG [jeweils Kammer] NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 [mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen]; EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09  

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2401/04  

    Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

    Es ist ebenfalls geklärt, welche Umstände in die Abwägung zur Bestimmung des angemessenen Zeitraums eingestellt werden müssen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 214 sowie 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2004, S. 334 ).

    Dies sind die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere durch sie verursachte Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit von Dritten, wie etwa von Sachverständigen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 214 sowie 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2004, S. 334 ).

    Mit zunehmender Dauer des Verfahrens insgesamt verdichtet sich die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06  

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • AG Stuttgart, 03.09.2009 - 13 C 6358/08  
    gerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflus- Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt sende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. aus § 709 ZPO. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 ­ 1 BvR 352/00 ­, NJW 2001, S. 214 5215>).

    Dabei ist es allerdings nicht Aufgabe des Buneine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, desverfassungsgerichts, den Gerichten bestimmte Beschleuni- Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 ­ gungsmaßnahmen vorzuschreiben. Die Entscheidung über die 1 BvR 352/00 ­, NJW 2001, S. 214 5215>).

  • OLG Hamm, 08.01.2010 - 11 U 27/06  

    Amtshaftung - Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses: Staat haftet!

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03  

    Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der

  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 2449/10  

    Überprüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10  

    Verfahrensrecht - Überlange Verfahren führen nicht automatisch zur Amtshaftung

  • BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10  

    Verfassungsmäßige Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09  

    Überlange Verfahrensdauer und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

  • LG Dortmund, 16.12.2005 - 8 O 36/05  
  • BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00  

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03  

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

  • BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 194/11  

    Verfahrensdauer zur Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters vor dem

  • BVerfG, 23.06.2010 - 1 BvR 324/10  

    Überlange Verfahrensdauer im Zivilprozess

  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2301  
  • OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04  

    Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08  

    Verfahrensrecht - Verfahrensbeschleunigung durch Untätigkeitsbeschwerde

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08  

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Ablehnung eines

  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00  
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04  

    Inhalt der Rechtsschutzgarantie in einem Zivilrechtsstreit

  • BVerfG, 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04  

    Pflichten des Gerichts bei außergewöhnlich langer Verfahrensdauer

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim

  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01  

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

  • BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03  

    Umfang und Inhalt des Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07  

    Anspruch auf gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06  

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Dienstleistungszeugnis über die

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01  

    Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussicht in einem höheren Rechtszug bei in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 203/08  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 205/08  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - L 7 B 204/08  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08  

    Insolvenzrecht - Aufrechnung mit Steuerforderung?

  • VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 2/01  

    Keine Verletzung des Rechts auf zügiges Verfahren iSv Verf BB Art 52 Abs 4 durch

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05  
  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 67/03  

    Keine Verletzung des Elternrechts des nichtsorgeberechtigten Vaters durch

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00  
  • SG Stuttgart, 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren; Abweisung der Klage als unzulässig bei fehlendem

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00  
  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10  
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