Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
20.07.2000
Aktenzeichen
1 BvR 352/00
Dazu im Internet

dejure.org

26 Jahre Verfahrensdauer

Art. 20, 2 Abs. 1 GG, Verstoß gegen den Justizgewährungsanpruch bei Unterlassen von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen durch das Zivilgericht

lexetius.com

Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

Kanzlei Prof. Schweizer

Überlange Dauer eines Zivilprozesses

judicialis

Fundstellen
NJW 2001, 214
VersR 2001, 611
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