Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99 |
2 Jahre Nichtbearbeitung durch Generalstaatsanwalt
§ 347 StPO, Art. 6 MRK, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt zur Strafmilderung, § 46 StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 306 StGB; § 22 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK
Versuch; Brandstiftung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ververfahrensverzögerung als Strafzumessungsgrund
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.12.1999 - 5 StR 537/99
Beweiswürdigung; Vergewaltigung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
Sollte dabei wiederum rechtswidriges Verhalten des Angeklagten festgestellt werden und - was ungeachtet der insoweit freilich rechtsfehlerfreien bisherigen gegenteiligen Beurteilung nicht gänzlich unmöglich erscheint Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausschließbar sein, wird der neue Tatrichter bei dessen Bestrafung die im Revisionsverfahren eingetretene gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßende Verfahrensverzögerung zu berücksichtigen haben, welche der Generalstaatsanwalt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, bei dem die Akten über ein Jahr unerledigt liegen geblieben sind, zu verantworten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. November 1999 - 5 StR 536/99 - m.w.N.).
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