Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00 |
32-seitige Wiedergabe der Zeugenaussagen
§ 267 StPO, umfangreiche Darstellung der Beweisaufahme ist im Urteil verfehlt
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Urteil - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.12.1999 - 31a 6/99
- BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00
- BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Werner Deckmann und Koll., Limmerstraße 40, 30451 Hannover - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00 -, b) das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. Dezember 1999 - 31a 6/99 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2001 einstimmig beschlossen:. - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 Sie kann unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. zu allem u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00; vom 29. August 2000 - 5 StR 364/00; vom 26. Mai 2000 - 3 StR 165/00; vom 7. Juli 1998 - 4 StR 252/98 und vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 jeweils m.w.N.).
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