Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99 |
40 Schläge gegen das Opfer
§ 323c StGB, "Erforderlichkeit", maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Subsidiarität gegenüber der Vortat bei nicht vom Vorsatz umfaßten Verletzungserfolg;
§ 56 Abs. 2 StGB, Prüfung der Sozialprognose erforderlich
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 323c StGB; § 224 StGB; § 56 Abs. 2 StGB
Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des Todeseintritts; Sozialprognose; Konkurrenzen; Subsidiarität - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit …
Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.;… BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
