Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87 |
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH
§ 347 StPO, willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots (vgl. Art. 6 MRK), ausnahmsweise "gerichtlich angeordneter Abbruch des Verfahrens"
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 137
- NJW 1988, 2188
- NStZ 1988, 283
- StV 1988, 236
- StV 1991, 236
- StV 1991, 88
Wird zitiert von ... (69)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Zur Frage der Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer
Sie müssen so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muß ( BGHSt 35, 137, 140).Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 35, 137, 140), da die Tatsache und das Gewicht des Verstoßes nur in einer Gesamtabwägung und mit Blick auf die dem Verfahren zugrundeliegende Beschuldigung und das Maß des Verschuldens bestimmt werden können.
Sie müssen so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muß ( BGHSt 35, 137, 140).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 24, 239; 27, 274; 35, 137, 140; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1997, 347; NStZ 1990, 94; 1996, 21; 1996, 506; 1997, 543; Strafverteidiger 1992, 452, 453; 1994, 652, 653; NStZ-RR 1998, 103, 104; 108).
Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 35, 137 im Fall eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK aufgrund einer willkürlichen, "außergewöhnlichen und beispiellosen Verzögerung" der Aktenvorlage nach § 347 StPO ein Zurückverweisungsverbot angenommen, das Verfahren abgebrochen und durch Urteil eingestellt.
Ob das bei einer solchen Sachlage bestehende Verfolgungsverbot als stets von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis zu verstehen ist (so etwa OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; LG Düsseldorf NStZ 1988, 427; LG Bad Kreuznach NJW 1993, 1725), hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen ( BGHSt 35, 137, 143; vgl. auch NJW 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1994, 21; BGH, Beschluß vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95 [in BGHSt 42, 219 nicht abgedruckt]).
Dem entspricht der auch in BGHSt 35, 137, 140 ff. hervorgehobene Grundsatz, daß weder die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK noch die Entscheidung darüber, in welcher Weise sich dieser Verstoß auf das Verfahrensergebnis auswirken muß, unabhängig von den Umständen des Einzelfalles, namentlich auch vom Maß der Schuld des Angeklagten möglich ist.
Dem Senat ist es - anders, als dies der Entscheidung BGHSt 35, 137 zugrunde lag - aufgrund des gänzlichen Fehlens tatsächlicher Feststellungen nicht möglich zu beurteilen, ob die Umstände des Einzelfalls angesichts der überlangen Verfahrensdauer und des vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot hier einen Extremfall begründen, in welchem der Verstoß weder durch eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung - ggf. unter Anwendung von § 59 StGB - noch etwa durch Einstellung nach § 153 a oder § 153 StPO hinreichend ausgeglichen werden kann.
Die Prüfung aufgrund des dem Senat auch ohne Verfahrensrüge zugänglichen Akteninhalts erlaubt hier zwar die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, nicht aber eine Entscheidung, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch des dem Angeklagten zuzurechnenden Schuldumfangs, eine Verfahrenseinstellung in Fortentwicklung der Grundsätze in BGHSt 35, 137 erfolgen muß.
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens
Ein von Verfassungs wegen anzunehmendes Verfahrenshindernis setzt einen derart schwerwiegenden Verstoß voraus, dass von ihm die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängig sein muss (vgl. BGHSt 35, 137 m.w.N.).Hier bieten das Verfahrensrecht sowie das materielle Strafrecht vorrangige Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung ohne strafrechtliche Sanktion (…vgl. auch Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; BGHSt 35, 137 m.w.N.).
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto
Die grundsätzlich übliche Kompensation schließt nämlich nicht aus, in besonders krassen Fällen der Verfahrensverzögerung das Verfahren wegen eines dann eingetretenen Verfahrenshindernisses abzubrechen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 2) oder nach §§ 153 ff. StPO einzustellen.
- BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue …
Die Entscheidung über eine Entschädigung des Verurteilten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss dem Landgericht überlassen bleiben (vgl. BGH StV 2002, 422, 423; NJW 2000, 2433, 2436; NJW 1999, 1562; 1564; NJW 1990, 2073; NJW 1988, 2483, 2485; BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02). - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
BGH beurteilt Lockspitzel-Einsatz gegen Unverdächtigen
b) Die Anerkennung eines Verfahrenshindernisses käme nach deutschem Recht nur in Betracht, wenn der Tatrichter der Tatprovokation nicht bei der Strafzumessung, durch Absehen von Strafe oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen könnte (so auch BGHSt 35, 137, 140 zur Verletzung des Beschleunigungsgebots des Art. 6 MRK). - BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
In besonderen Ausnahmefällen entsteht bei besonders gravierenden Verzögerungen ein Verfahrenshindernis, das den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen kann, wenn nicht die vom Gericht festzustellende Tatschuld eine Weiterführung des Prozesses erforderlich macht ( BGHSt 46, 159, 168 ff.; vgl. schon BGHSt 35, 137).Eine solche Situation wird zwar nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Verstoß so schwer wiegt, daß eine angemessene Berücksichtigung bei einer umfassenden Gesamtwürdigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 35, 137, 140 ff.).
- BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
b) Die Voraussetzungen für einen Abbruch des Verfahrens (vgl. BGHSt 35, 137, 139), eine willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Verzögerungsverbots, liegen nicht vor.Damit ist eine Anwendung von § 153 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 35, 137, 142) oder der §§ 59, 60 StGB ausgeschlossen (…vgl. Krehl/Eidam aaO S. 9 m.w.N.).
- BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06
Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze
Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1 m. w. N.). - BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche …
Dies begründet zwar kein Verfahrenshindernis; auch lag keine Verfahrenslage vor, die der vom Senat in BGHSt 35, 137 beurteilten entspricht und daher wegen überlanger Dauer des gerichtlichen Verfahrens ausnahmsweise zur Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153 ff. StPO oder gar zum Abbruch des Verfahrens führen müßte.Daran ändert nichts, daß der Angeklagte das Oberlandesgericht gebeten hatte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten; denn die Durchsetzung des Beschleunigungsgebots dient nicht nur den Belangen des Angeklagten, sondern auch dem öffentlichen Interesse (BGHSt 35, 137, 139).
- OLG Frankfurt, 16.10.1997 - 3 Ws 811/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
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Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; …
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Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
- BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88
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- OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
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Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche …
- OLG Köln, 21.01.2003 - Ss 456/02
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- BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
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- BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
- BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96
- FG München, 01.03.2001 - 10 K 1517/93
Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen; …
- BGH, 28.06.2006 - 2 StR 271/05
Einstellung des Verfahrens.
- OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
- BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis - …
- BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94
- BGH, 21.06.1995 - 2 StR 758/94
- OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
- BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06
Zuständigkeit für eine Entschädigung nach dem StrEG.
- BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
- BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei
- OLG Düsseldorf, 29.04.1992 - 1 Ws 369/92
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
- BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
- BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
- BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf …
- OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen …
- BFH, 03.07.1991 - X R 164/87
- OLG Koblenz, 09.12.1992 - 1 Ws 502/92
- BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92
- KG, 07.10.1996 - 1 Ss 118/96
- OLG Köln, 17.09.2002 - Ss 398/02
- BGH, 30.06.1995 - 3 StR 579/92
- BGH, 26.07.1989 - 3 StR 144/89
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
- BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
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