Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91   

8500 Beweisanträge

§ 244 Abs. 3 StPO, Prozeßverschleppung, bei Rechtsmißbrauch durch den Angeklagten kann das Gericht anordnen, daß dieser nur noch über seinen Verteidiger Beweisanträge stellen darf

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 25 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 465 Abs. 2 S. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des Beweisantragsrecht gegenüber dem Angeklagten (Missbrauch des Beweisantragsrechts; Stellung des Verteidigers im Strafprozess); Tätigkeit eines vom Gericht bestellten Sachverständigen im Ausland (Verwertbarkeit); Kostenentscheidung hinsichtlich besonderer Auslagen zur Aufklärung einzelner Umstände.

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betrügerisches Verhalten bei Erteilung von Werkaufträgen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Antragstellung über Verteidiger bei rechtsmißbräuchlicher Ausübung des Beweisantragsrecht durch Angeklagten

Besprechungen u.ä. (2)

  • strafverteidiger-stv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

  • euv-frankfurt-o.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mißbrauch des Beweisantragsrechts

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 38, 111
  • NJW 1992, 1245
  • NStZ 1992, 140
  • MDR 1992, 280
  • BB 1992, 523
  • JR 1993, 169
  • AnwBl 1992, 89
  • ZfBR 1992, 155



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05  

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des §

    Das Gericht ist nicht befugt, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung prozessual zulässiger Anträge zu verbieten ( BGHSt 38, 111, 114).

    (3) Eine Einschränkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich im Falle eines massiven Mißbrauchs dieses Rechts durch exzessive Antragstellung eines Angeklagten angenommen und es gebilligt, daß der Angeklagte hiernach darauf verwiesen wird, Anträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen ( BGHSt 38, 111; vgl. auch BayObLG StV 2005, 12; ferner zur hier nicht relevanten Möglichkeit der Mißbrauchsverhinderung durch Anwendung des § 257a StPO: Diemer in KK 5. Aufl. § 257a Rdn. 1; BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung prozessual zulässiger Anträge zu verbieten ( BGHSt 38, 111, 114; vgl. auch BGH JR 1980, 218 m. Anm. Meyer).

    (1) Jenseits der Frage eines Mißbrauchs von Verfahrensrechten (vgl. hierzu insb. BGHSt 38, 111, 113), die wesentlich von der jeweiligen inneren Einstellung des Betroffenen abhängt und bei verschiedenen Verfahrensbeteiligten unterschiedlich beurteilt werden kann, ist nach monate-, gar jahrelanger Verhandlungsdauer über das vom Gericht selbst bestimmte Beweisprogramm hinaus, namentlich bei lang andauernder Untersuchungshaft von Angeklagten, nach einer verfahrensrechtlich vertretbaren Möglichkeit zu suchen, die Hauptverhandlung - allerdings unter fortdauernder Wahrung unverzichtbarer Verteidigungsinteressen - zu einem Abschluß zu bringen.

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05  

    Rechtsmissbrauch (bewusst wahrheitswidrige Verfahrensrüge; unwahre Protokollrüge;

    Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot ( BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters; Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a).

    Diesem dogmatisch ohnehin wenig gewichtigen Argument ist entgegenzuhalten, dass seit der grundlegenden Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 38, 111 nunmehr fast 15 Jahre vergangen sind, ohne dass sich diese Befürchtung bestätigt hätte.

    Ein Missbrauch prozessualer Rechte ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen ( BGHSt 38, 111, 113).

    Im Übrigen hat sich die Rechtslage mit Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes in BGHSt 38, 111 ff. verändert.

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02  

    Strafrecht - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, Urkunden im Wege des Vorhalts in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Urt. vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, insoweit in BGHSt 38, 111 nicht abgedruckt).
mehr
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00  

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Unter diesen Umständen diente der isoliert betrachtet wahre Inhalt der Schreiben lediglich als "Fassade", um die von vornherein in betrügerischer Absicht angestrebte Zahlung nach außen hin als vertraglich geschuldet und damit als rechtmäßig erscheinen lassen zu können (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - zum Betrug durch Täuschung über die Erfüllungswilligkeit bei Eingehung von Bau-Werkverträgen unter planmäßiger Berufung auf nach dem äußeren Sachverhalt zustehende werkvertragliche Rechte; insoweit in BGHSt 38, 111 = NJW 1992, 1245 nicht mitabgedruckt).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00  

    Generelle Behandlung von Eingaben eines Strafgefangenen als unzulässig

    Eine Gesamtbetrachtung des Verhaltens ist für die Frage, ob missbräuchliches Verhalten vorliegt, zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHSt 38, 111 ff.; vgl. auch LG Bonn, NStZ 1993, S. 54).

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BGHSt 38, 111 ; OLG Hamm, ZfStrVO 1988, S. 113; OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74; OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einl. Rn. 111; Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 8. Aufl., § 109 Rn. 15; Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 109 Rn. 39).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05  

    Anklageschrift (Verfahrenshindernis; Mängel; Umgrenzungsfunktion); Anklagesatz

    Für das Beweisantragsrecht gelten insoweit die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 38, 111, gegebenenfalls können auch die vom 5. Strafsenat, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05 (StV 2006, 113 m. Anm. Dahs) aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten erwogen werden.

    Für das Beweisantragsrecht gelten insoweit die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 38, 111, gegebenenfalls können auch die vom 5. Strafsenat, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05 (StV 2006, 113 m. Anm. Dahs und m. Anm. Gössel JR 2006, 125) aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten erwogen werden.

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09  

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Der Verteidiger, von dem das Gesetz besondere Sachkunde verlangt (§§ 138, 139, 142 Abs. 2 StPO, § 392 AO), ist der Beistand, nicht der Vertreter des Beschuldigten, an dessen Weisungen er auch nicht gebunden ist (BGH NStZ 1992, 140).

    Der Verteidiger, von dem das Gesetz besondere Sachkunde verlangt (§§ 138, 139, 142 Abs. 2 StPO, § 392 AO), ist der Beistand, nicht der Vertreter des Beschuldigten, an dessen Weisungen er auch nicht gebunden ist (BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, NStZ 1992, 140).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99  

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    a) Auch wenn die Strafprozeßordnung zur Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücken grundsätzlich die Verlesung gemäß § 249 Abs. 1 StPO vorsieht, ist es nicht ausgeschlossen, Urkunden im Wege des Vorhalts in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. BGH, Urt. vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 -, insoweit in BGHSt 38, 111 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01  

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Der Auftrag eines Verteidigers liegt nicht ausschließlich im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege und das Gesetz verlangt von ihm besondere Sachkunde ( BGHSt 38, 111, 114); er ist zur sachlichen Kontrolle der Anliegen des Angeklagten aufgerufen, aber auch berechtigt und verpflichtet.

    als der Auftrag eines Verteidigers nicht ausschließlich im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege liegt und das Gesetz von ihm besondere Sachkunde verlangt ( BGHSt 38, 111, 114); er ist zur sachlichen Kontrolle der Anliegen des Angeklagten aufgerufen, aber auch berechtigt und verpflichtet.

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05  

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Rechtsbeschränkungen unter diesem Gesichtspunkt kommen aber nur für subjektiv-öffentliche Rechte, wie etwa von Prozessordnungen den Verfahrensbeteiligten zuerkannte Rechte (vgl. BGHSt 38, 111; BGH NJW 2005, 2466) in Betracht.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93  

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03  

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97  

    Ingenieurvertrag: Verkürzung der Verjährungsfrist; Leistung für Bauwerk

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01  

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00  

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01  

    Anwendung der Präklusionsvorschriften auf die verspätete Hinzuziehung eines

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94  
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06  

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92  

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03  

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04  

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

  • BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04  

    Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen

  • OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 9/06  

    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • BGH, 03.08.2010 - 4 StR 192/10  

    Beweisantragsrecht (Gebot, Beweisanträge nur noch über seinen Verteidiger zu

  • BGH, 11.07.1997 - 3 StR 75/97  
  • OLG Oldenburg, 05.03.2002 - 1 Ws 97/02  

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Vertrauen

  • KG, 14.03.2005 - 1 AR 123/05  

    Strafvollzug: Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen Anhalten einer Briefsendung

  • OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 10/06  

    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • OLG Hamm, 12.06.2006 - 2 Ws 11/06  

    Strafprozessrecht: Zulassung eines Nichtanwalts zur Verteidigung

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 10/06  

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 11/06  

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91  
  • KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht