Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98 |
Abrechnung nach Arbeitseinstellung
§ 649 S. 2 BGB ist nicht anwendbar auf die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen: der Unternehmer verlangt insoweit Erfüllung (§§ 631, 632 BGB)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
BGB § 632
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 632
Anspruch auf die übliche Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigungsfolge: Abrechnung erbrachter Leistungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abrechnung erbrachter Leistungen nach Kündigung des Bestellers
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Vergütung nach Kündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnung nach Kündigung: Wann sind Kalkulationsgrundlagen offenzulegen? (IBR 2000, 7)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2000, 26
- WM 2000, 80
- BauR 2000, 100
- BB 1999, 2532
- NJW-RR 2000, 309
- NZBau 2000, 73
- ZfBR 2000, 46
- IBR 2000, 7
- DB 1999, 2564 (Ls.)
- BB 1999, 2532 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04
Bauvertrag - Welche Leistung ist vom Vertrag erfasst, welche ist Zusatzleistung?
Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und darauf hingewiesen, dass sich der Vergütungsanspruch der Klägerin für erbrachte Leistungen nach § 632 BGB beurteile, ohne dass es einer Abrechnung über die nicht erbrachten Leistungen bedürfe (Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 250/98, BauR 2000, 100 = ZfBR 2000, 46 = NZBau 2000, 73).(2) Das Berufungsgericht ist nicht im Hinblick auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1999 (VII ZR 250/98, BauR 2000, 100 = ZfBR 2000, 46 = NZBau 2000, 73) gemäß § 565 Abs. 2 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung i. V. mit § 26 Nr. 5 EGZPO gehindert, der Klägerin eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen zuzuerkennen.
- OLG Karlsruhe, 17.06.2009 - 7 U 66/08
Bauvertrag - Vereinbarte Vergütung nach Beendigung Pauschalpreisvertrag
a) Da hier lediglich die Vergütung für erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, ergibt sich der Vergütungsanspruch aus § 631 BGB, ohne dass es darauf ankommt, ob hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 VOB/B bzw. § 649 Satz 2 BGB zur Anwendung kommen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 309).Jedoch richtet sich der bestimmt vereinbarte Vergütungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen nach § 631 BGB (BGH, NJW-RR 2000, 309).
- OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des …
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind - auch beim vorzeitig gekündigten Vertrag - nach § 632 BGB abzurechnen (BGH NJW-RR 2000, 309).
- OLG Naumburg, 20.04.2005 - 6 U 93/04
Architekten & Ingenieure - Mangelhafte Statik?
Ob sich die Beklagte wirksam vom Vertrag gelöst hat oder nicht, spielt hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen keine Rolle (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 309). - OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
Bauvertrag - Anforderungen an eine prüffähige Schlussrechnung
Eine Darlegung der Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen war deshalb von vornherein nicht erforderlich (BGH, NJW-RR 2000, 309;… Palandt, 61. Aufl., Rdnr. 3 zu § 649 BGB-Stichwort "erbrachte Leistungen").
