Rechtsprechung
Gericht
OLG Karlsruhe
Datum
03.12.1996
Aktenzeichen
11 Wx 86/96
Dazu im Internet
dejure.org
Abschiebungshaftantrag des Polizeipräsidiums
§ 63 Abs. 4 Nr. 1 AuslG, die Vollzugspolizei (§ 59 PolG) ist weder nach § 63 Abs. 6 AuslG noch nach § 2 Abs. 1 PolG befugt, Abschiebungshaft zu beantragen, Verdrängung des § 28 PolG durch § 57 AuslG
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