Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96   

Abschnittsbesteuerung

Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung des Protokolls nach § 251 Abs. 1 StPO entgegen;

zur Frage, ob es nach § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verwertet werden kann, jedenfalls setzt eine solche Verwertung einen richterlichen Hinweis voraus;

§ 55 StPO, kein Verwertungsverbot für Aussagen eines Zeugen, der erst nachträglich sein Auskunftsverweigerungsrecht ausübt (im Unterschied zum Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 ff, 252 StPO - so schon BGH, «Gesamtdeutscher Arbeitskreis»);

zur Frage, wann das Gericht die Nichtanwendung von § 60 Nr. 2 StPO begründen muß;

zu den Voraussetzungen des § 371 AO

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 312
  • StV 1997, 512
  • StV 1997, 97
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00  

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Beweiswerts abgestellt und deshalb eine Lösung auf - der Ebene der Beweiswürdigung bevorzugt, indem das richterliche in ein nichtrichterliches Vernehmungsprotokoll nach § 252 Abs. 2 Satz 2 StPO - mit geringerem Beweiswert "herabgestuft" wird (BGHSt 34, 231, 234, 235; BGH StV 1992, 232; BGH NStZ 1998, 312).

    Hier ist zwar der unmittelbar gehörte Zeuge ein Ermittlungsrichter, dessen Vernehmungsergebnis grundsätzlich, auch wegen der in § 168c Abs. 2 bestimmten Beteiligungsrechte, eine gewichtige Beweiskraft zukommt (vgl. BGHSt 45, 342; BGH NStZ 1998, 312).

  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04  

    Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen

    Das Protokoll einer unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht erfolgten richterlichen Vernehmung kann als Protokoll einer anderen - nichtrichterlichen - Vernehmung gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO nF verlesen werden (vgl. BGH NStZ 1998, 312; BGH StV 2002, 584).

    Sollte das im Wege der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB) betriebene Verfahren trotz der inzwischen erklärten Bereitschaft des Angeklagten, einer vereinfachten Auslieferung in die Türkei zuzustimmen, seinen Fortgang finden, wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß das Protokoll einer unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht erfolgten richterlichen Vernehmung als Protokoll einer anderen - nichtrichterlichen - Vernehmung gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO nF verlesen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 312; BGH StV 2002, 584).

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01  

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48).
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