Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
18.06.1980
Aktenzeichen
VIII ZR 119/79
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Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen

§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Kollision zwischen verlängertem Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten und Abtretungsverbot (§ 399 BGB) durch den Abnehmer: Abtretungsverbot verstößt grds. nicht gegen § 9 AGBG (Hinweis: vgl. jetzt allerdings § 354a HGB);

§ 932 BGB, § 366 HGB, regelmäßig grobe Fahrlässigkeit des Abnehmers, der in seinen Einkaufsbedingungen ein Abtretungsverbot aufstellt, mit dem er einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereitelt, wenn er sich nicht nach der Freiheit von Rechten Dritter erkundigt

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Fundstellen
BGHZ 77, 274
NJW 1980, 2245
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