Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98   

Abweisung von Klage und Widerklage

§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 520 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Funktion und Reichweite der Berufungsbegründungspflicht, pauschale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt nicht

Volltextveröffentlichungen (6)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1576
  • MDR 2000, 535
  • FamRZ 2000, 813
  • VersR 2001, 1303



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02  

    Verfahrensrecht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Es bestand Einigkeit, daß formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen nicht genügten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98 - NJW 2000, 1576).
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00  

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Demnach muß die Berufungsbegründung jeweils auf den Streitfall zugeschnitten sein und die einzelnen Punkte tatsächlicher oder rechtlicher Art deutlich machen, auf die sich die Angriffe erstrecken sollen; es reicht hingegen nicht aus, die Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen; andererseits brauchen jedoch die angeführten Berufungsgründe weder schlüssig noch rechtlich haltbar zu sein (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 143, 169, 170 f.; BGH, Urteile vom 9. März 1995 - IX ZR 142/94 - NJW 1995, 1559 f.; vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97 - NJW 1998, 3126; vom 6. Mai 1999 - III ZR 265/98 - NJW 1999, 3126 m.w.N.; vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98 - VersR 2001, 1303, 1304 und vom 18. Juli 2001 - IV ZR 306/00 - VersR 2001, 1304, 1305).
  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07  

    Verfahrensrecht - Wenn die Berufungsbegründung die Berufungssumme nicht deckt...

    Hinsichtlich der übrigen Rechnungspositionen beinhaltet jedoch weder der Hinweis, dass die dargelegten Fehlberechnungen nur exemplarisch und nicht vollständig seien, noch der pauschale Verweis auf den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag einen hinreichend konkreten Angriff gegen das angefochtene Urteil (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576, unter II).
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