Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98   

Adventsöffnungszeiten Stuttgart

§ 16 LSchlG;

§ 47 Abs. 6 VwGO, grundsätzlich erfolgt eine erfolgsunabhängige Abwägung, Interesse der Allgemeinheit an einer Aussetzung der streitbefangenen Norm bleibt grds. außer Betracht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 LadSchlG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 LadSchlG, § 14 Abs 1 S 1 LadSchlG, § 14 Abs 1 S 2 LadSchlG, § 16 Abs 1 LadSchlG, § 47 Abs 6 VwGO
    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Ladenschlußzeiten

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)

    Verkaufsoffenes Adventswochenende; verkaufsoffen; verlängerte Öffnungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Begriff des "schweren Nachteils" im Recht des Ladenschlusses

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 49, 158 (Ls.)
  • NJW 99 1569
  • NJW 1999, 1569
  • DÖV 1999, 260
  • NVwZ 1999, 1016
  • VBlBW 1999, 147
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Wird zitiert von ... (6)  

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00  

    Gültigkeit der Gefahrtier-Verordnung; Hunde, gefährliche; Hunderassen; Verbot der

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die (potenziellen) Hundehalter in den Blick genommen werden, an deren Verantwortungsbewusstsein und Befähigung die Haltung der in § 1 Abs. 1 GefTVO aufgeführten Hunde unstreitig besondere Anforderungen stellt, unter denen sich aber immer auch Personen befinden werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten ihrer Hunde bieten (so der Ansatz von: VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1017; VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1439; OVG Bremen, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435, 1436).

    In diesem Zusammenhang muss der Problematik nicht näher getreten werden, ob nach den durch das Bundesverwaltungsgericht für das Hundesteuerrecht aufgestellten Maßstäben zur Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG, den Normgeber auch im Gefahrenabwehrrecht keine strikte Verpflichtung trifft, in einen Rassekatalog alle Hunderassen mit vergleichbarem Gefahrenpotenzial aufzunehmen, und welche Bedeutung insoweit den Gesichtspunkten der experimentellen Regelung und der vorgeblich größeren sozialen Akzeptanz bestimmter Hunderassen zukommt (für eine Verpflichtung zu vollständiger Regelung: OVG Bremen, Urt. v. 6.10.1992, a.a.O., 576 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 18.8.1992, a.a.O., 1107 u. Beschl. v. 23.11.1998, a.a.O., 1018; OVG Saarlouis, Urt. v. 1.12.1993, a.a.O., 424 f.; Felix/Hofmann, a.a.O., 345 ff.; Ziekow, a.a.O., S. 48 ff; ablehnend: BayVerfGH, Entsch.

    Die Ansicht, derartige Defekte seien vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes nur dann relevant, wenn sie das Bild der jeweiligen Rassen prägten (in diesem Sinne: OVG Bremen, Urt. v. 6.10.1992, a.a.O., 577 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1998, a.a.O., 1018), geht ersichtlich zu weit und verneint den Gestaltungs- und Typisierungsspielraum, der dem Verordnungsgeber zusteht, vollständig.

  • VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01  

    Klage eines Beschäftigten gegen Verlängerung der Ladenöffnungszeit

    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Insofern sind die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag dann mit in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03  

    Bebauungsplan: Abwägungserhebliche Belange

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren erweist, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. November 2000 - 2 N 804/00 -, NVwZ-RR 2001, 234 = ThürVBl. 2001, 87 = ThürVGRspr. 2001, 149; ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2002 - 4 N 563/02 - Leitsätze in juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 -, NJW 1999, 1569 = DÖV 1999, 260).
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  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08  

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

    Bei dieser Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs nicht notwendigerweise erheblich (vgl. etwa die Beschlüsse vom 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Juris, vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, Juris, und vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 5 S 2757/10  

    Zur Festlegung eines Planungsgebiets

    Bei der gebotenen Abwägung haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Norm anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag erweist sich in der Sache bereits von vornherein als offensichtlich erfolgreich bzw. als offensichtlich nicht erfolgreich (vgl. Senat, Beschl. v. 19.01.2009 - 5 S 2007/08 -; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Beschl. v. 02.09.2010 - 8 S 1954/10 -, Beschl. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, VBlBW 1999, 147).
  • OVG Thüringen, 29.09.2000 - 2 N 804/00  

    Gewerberecht einschl. der beruflichen Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht);

    Die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, sind denjenigen gegenüberzustellen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erginge, der Normenkontrollantrag aber später erfolglos bliebe (vgl. nur VGH BW, Beschluss vom 23. November 1998 ­ 14 S 2844/98 ­, NJW 1999, 1569 [zitiert nach Juris]).
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