Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
06.12.1988
Aktenzeichen
VI ZR 132/88
Dazu im Internet

dejure.org

Änderung des Entbindungskonzepts

§ 823 Abs. 1 BGB, Aufklärungspflichten bei einer Risikogeburt;

Zuordnung von Vermögensschäden zwischen Mutter und Kind;

§ 823 BGB, Haftung auch für Schädigungen vor der Geburt (also vor Erlangung der Rechtsfähigkeit, § 1 BGB)

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Fundstellen
BGHZ 106, 153
NJW 1989, 1538
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