Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88   

Aids I

Gesundheitsbeschädigung, § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), § 15 StGB, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • biomedizinstrafrecht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ungeschützter Sexualverkehr eines HIV-Infizierten (Andreas Wisuschil; ZRP 1998, 61)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 36, 1
  • NJW 1989, 781
  • NStZ 1989, 114
  • StV 1989, 61
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (143)  

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89  

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    a) Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 1 ).

    Dies hat die sachverständig beratene Strafkammer ohne Rechtsfehler festgestellt; das Infektionsrisiko bei ungeschütztem Analverkehr ist nachgewiesenermaßen besonders groß (BGHSt 36, 1, 8).

    In der Infizierung des Opfers liegt bereits die Schädigung der Gesundheit und damit die Körperverletzung, da diese den körperlichen Normalzustand des Opfers tiefgreifend verändert (BGHSt 36, 1, 7).

    b) Der Senat tritt auch der Rechtsauffassung bei, daß der zur Infizierung mit dem HI-Virus führende ungeschützte Sexualakt eine "das Leben gefährdende Behandlung" im Sinne von § 223 a Abs. 1 StGB ist (BGHSt 36, 1, 8/9).

    Die Strafkammer ist aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 10) zu der Überzeugung gelangt, daß der Angeklagte mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.

    Zu Recht stellt die Strafkammer auch darauf ab, daß die von ihm gewählte Art des Sexualverkehrs (Analverkehr) erkanntermaßen eine besonders hohe Ansteckungsgefahr in sich barg (vgl. BGHSt 36, 1, 10, 11).

    Sie befindet sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 1, 15; vgl. auch Schlehofer NJW 1989, 2017 ff.).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01  

    Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen

    Wie an vielen anderen Stellen auch überlässt es das Strafgesetz Rechtsprechung und Literatur zu bestimmen, was "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" (vgl. BGHSt 36, 1 ) im Einzelnen bedeutet.
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02  

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).

    Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen ( BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).

    Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen ( BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht