Rechtsprechung
| BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 |
Altenpflege
Art. 72 Abs. 2 GG, kein Beurteilungsspielraum des Bundesgesetzgebers, uneingeschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle der Anwendung der "Erforderlichkeitsklausel";
Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, Reichweite der Umschreibung "andere Heilberufe" (dynamisches Verständnis), Begriff "Zulassung", Sperrwirkung der beschränkten Bundeskompetenz gegenüber anderen Kompetenztiteln
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- DFR
Altenpflege
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsbild des Altenpflegers; Voraussetzungen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand
- 123recht.net (Pressebericht)
Klare Grenzen für Bund bei Gesetzgebungskompetenz // Klage Bayerns gegen Altenpflegegesetz aber weitgehend erfolglos
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Berufsbild Altenpflege: Kompetenz des Bundesgesetzgebers bestätigt
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
BVerfG stärkt Länderrechte bei Gesetzgebung
- anwaltskanzlei-lankau.de (Kurzinformation)
Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Altenpflegeausbildung
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand
Besprechungen u.ä.
- Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Auswirkungen der "Altenpflege-Entscheidung" des BVerfG auf das Ladenschlussgesetz (Prof. Dr. Ulrich Stelkens; GewArch 2003, 187-191)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Föderalismus ist (doch) justiziabel! - Anmerkungen zum ,Altenpflegegesetz-Urteil´ des BVerfG" von Dr. Markus Kenntner, original erschienen in: NVwZ 2003, 821 - 824.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Neuregelung der Altenpflege - BVerfG, NJW 2003, 41" von Prof. Dr. Michael Brenner, original erschienen in: JuS 2003, 852 - 854.
Verfahrensgang
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
- BVerfG, 18.06.2001 - 2 BvQ 48/00
- BVerfG, 07.11.2001 - 2 BvQ 48/00
- BVerfG, 29.04.2002 - 2 BvQ 48/00
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 106, 62
- BVerfGE 106, 61
- NJW 2003, 41
- DVBl 2003, 259 (Ls.)
- NVwZ 2003, 197
- DÖV 2003, 119
Wird zitiert von ... (88)
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
"Juniorprofessur" mit dem Grundgesetz unvereinbar
Absatz 1 der Vorschrift legt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der Länder fest (vgl. BVerfGE 106, 62 ).Art. 72 Abs. 2 GG macht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes von einem Erforderlichkeitskriterium abhängig, das der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Deren Konkretisierung muss sich am Sinn der besonderen bundesstaatlichen Integrationsinteressen orientieren (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Das bundesstaatliche Rechtsgut gleichwertiger Lebensverhältnisse ist vielmehr erst dann bedroht und der Bund erst dann zum Eingreifen ermächtigt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Um dieser sich unmittelbar aus der Rechtslage ergebenden Bedrohung von Rechtssicherheit und Freizügigkeit im Bundesstaat entgegen zu wirken, kann der Bund eine bundesgesetzlich einheitliche Lösung wählen (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Die "Wahrung der Wirtschaftseinheit" berechtigt den Bund im gesamtstaatlichen Interesse dann zur Gesetzgebung, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik Deutschland durch einheitliche Rechtssetzung geht (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Sinn der föderalen Verfassungssystematik ist es, den Ländern eigenständige Kompetenzräume für partikular-differenzierte Regelungen zu eröffnen (vgl. BVerfGE 106, 62 m.w.N.).
Das Prognoseergebnis ist daraufhin zu kontrollieren, ob die die prognostische Einschätzung tragenden Gesichtspunkte mit hinreichender Deutlichkeit offen gelegt worden sind oder ihre Offenlegung jedenfalls im Normenkontrollverfahren möglich ist und ob in die Prognose keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Der Vorwurf der Senatsmehrheit, der Bund habe die ihm auferlegte Pflicht zur politischen Zurückhaltung bei der Rahmengesetzgebung verletzt, weil die Vorschriften über die Juniorprofessur eine abschließende, alle wesentlichen Elemente erfassende Vollregelung bildeten und deshalb den Rahmen "allgemeiner Grundsätze" überschritten, verfehlt zudem die strukturelle Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (zur Respektierung gesetzgeberischer Konzepte vgl. BVerfGE 106, 62 , bezogen auf Art. 72 Abs. 2 GG).
Zudem vorverlagert die Senatsmehrheit die inhaltsbezogene Erforderlichkeitsprüfung damit auf ein Feld, auf dem nach der Entscheidung des Senats zum Altenpflegegesetz ein Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers nicht anzuerkennen ist (BVerfGE 106, 62 ).
b) Die bundeseinheitliche Regelung der Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und der dienstrechtlichen Stellung des Lehrpersonals der Hochschulen ist - auch auf der Grund-lage der engen Auslegung der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG durch die Altenpflege-Entscheidung (BVerfGE 106, 62 ) - jedenfalls zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.
Zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist die Schaffung gleicher Zugangsmöglichkeiten zu Berufen unter anderem dann, wenn andernfalls erhebliche Nachteile für die Berufssituation im Gesamtstaat entstünden (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster …
a) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine bundesgesetzliche Regelung erst dann erforderlich, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet (vgl. BVerfGE 106, 62 ).Ein die Regelung des § 27 Abs. 4 HRG rechtfertigendes besonderes Interesse an bundeseinheitlicher Regelung, wie es das Bundesverfassungsgericht zur Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG durch die Verfassungsreform 1994 entwickelt hat (BVerfGE 106, 62 ), ergibt sich nicht bereits aus dem (sozialstaatlichen) Anliegen, möglichst breiten Kreisen der Bevölkerung den Zugang zum Hochschulstudium zu eröffnen und diesbezügliche Barrieren abzubauen oder gar nicht erst zu errichten.
Sinn der föderalen Verfassungssystematik ist es, den Ländern eigenständige Kompetenzräume für partikular-differenzierte Regelungen zu eröffnen (BVerfGE 106, 62 ).
Voraussetzung einer bundesgesetzlichen Regelung ist insoweit, dass vorhersehbare Einbußen in den Lebensverhältnissen von den betroffenen Ländern durch eigenständige Maßnahmen entweder gar nicht oder nur durch mit den anderen Ländern abgestimmte Regelungen bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
b) Die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht, wenn also Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich brächten (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Dies gilt insbesondere dann, wenn unterschiedliche Ausbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen im deutschen Wirtschaftsgebiet störende Grenzen aufrichten, eine Ballung oder Ausdünnung in bestimmten Regionen bewirken, das Niveau der Ausbildung beeinträchtigen und damit erhebliche Nachteile für die Chancen des Nachwuchses sowie für die Berufssituation im Gesamtstaat begründen (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
c) Zur Wahrung der Rechtseinheit im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG (dazu BVerfGE 106, 62 ) ist § 27 Abs. 4 HRG ebenfalls nicht erforderlich.
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Landesrechtliche Abgaben zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen in der …
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2002 (BVerfGE 106, 62 ) wurde gemäß § 35 BVerfGG u.a. angeordnet, dass Art. 1 des Altenpflegegesetzes grundsätzlich am 1. August 2003 und § 25 AltPflG am Tage nach der Verkündung dieser Entscheidung, also am 25. Oktober 2002, in Kraft treten.Wie der Senat im Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerfGE 106, 62 m.w.N.) dargelegt hat, können auch die Kostenregelungen des § 25 Altenpflegegesetz des Bundes, der die Länder ermächtigt, durch Rechtsverordnung Ausgleichsbeträge für die Kosten der Ausbildungsvergütung zu erheben, der Materie des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden.
Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG gewährt eine uneingeschränkte Kompetenz für die unter Fürsorgegesichtspunkten regelungsbedürftigen Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher und privater Altenpflegeeinrichtungen, mithin auch für ihre Finanzierung (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
Nach der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerfGE 106, 62 ) trat die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung (§ 25 AltPflG) am 25. Oktober 2002 in Kraft (vgl. A. I. 6.).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil zum Altenpflegegesetz des Bundes (BVerfGE 106, 62 ) näher dargelegt hat, wird die Situation in der Altenpflege bestimmt durch die demographische Entwicklung.
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
Die verfassungsgerichtliche Kontrolle, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vorliegen, geht über eine bloße Vertretbarkeitskontrolle hinaus (BVerfGE 106, 62 [148]).Sinn der föderalen Verfassungssystematik ist es, den Ländern eigenständige Kompetenzräume für partikular-differenzierte Regelungen zu eröffnen (BVerfGE 106, 62 [150]; - 111, 226 [254]).
Dieser Entscheidungsraum des Gesetzgebers, der sachbereichsbezogen im Wege einer Gesamtbetrachtung zu ermitteln ist, kann verfassungsgerichtlich auf seine methodischen Grundlagen und seine Schlüssigkeit hin überprüft werden (vgl. BVerfGE 106, 62 [150 ff.]; - 111, 226 [255]).
b) Die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG erstreckt sich zunächst auf die Frage, ob dem Bundesgesetzgeber überhaupt das Gesetzgebungsrecht für den zu regelnden Sachbereich zusteht ("wenn ... erforderlich"), aber auch ("und soweit ... erforderlich") auf das Ausmaß der Regelungsbefugnis des Bundes (vgl. BVerfGE 106, 62 [149]); insoweit gelten die allgemeinen Vorgaben auch für die Steuergesetzgebungskompetenzen nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 GG (…Seer/ Drüen, in: Kluth, Föderalismusreformgesetz, 2007, Art. 105 Rn. 4 f.;… Jachmann, in: v. Mangoldt/ Klein/ Starck, GG, Bd. 3, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 47;… Siekmann, in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 105 Rn. 21 ff.;… Korte, Die konkurrierende Steuergesetzgebung des Bundes im Bereich der Finanzverfassung, 2008, S. 65;… Waldhoff, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Steuergesetzgebung im Vergleich Deutschland - Schweiz, 1997, S. 49 f.;… Vogel/ Walter, in: Bonner Kommentar, Bd. 13, Art. 105 Rn. 81 [Juli 2004]).
a) Die Gesichtspunkte der Wahrung der Rechts- und der Wirtschaftseinheit können sich überschneiden, weisen aber unterschiedliche Schwerpunkte auf (vgl. BVerfGE 106, 62 [146]).
Während die Wahrung der Rechtseinheit in erster Linie auf die Vermeidung einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen zielt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 106, 62 [145]), geht es bei der Wahrung der Wirtschaftseinheit im Schwerpunkt darum, Schranken und Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet zu beseitigen (vgl. BVerfGE 106, 62 [146 f.]).
Die Erfordernisse der Rechts- und Wirtschaftseinheit können sich auch auf eine Vereinheitlichung in begrenztem Ausmaß - wie zum Beispiel auf den bloßen Ausschluss "grundlegend" unterschiedlicher Regelungen (vgl. BVerfGE 106, 62 [146]) - beziehen.
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung
Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr;… zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde …
b) Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen; es besteht insoweit kein von verfassungsgerichtlicher Kontrolle freier gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum (im Anschluss an BVerfGE 106, 62 ).c) Für § 143 Abs. 1 StGB sind die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG (vgl. zu ihnen BVerfGE 106, 62 ) nicht erfüllt.
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Hat der Bundesgesetzgeber auf einem ihm kompetentiell vom Grundgesetz gemäß Art. 74 Abs. 1 GG zugewiesenen Gebiet ein umfassendes Regelungskonzept entwickelt, das zum Schutz der Rechtsgüter des Art. 72 Abs. 2 GG nach Ziel und Wirkung erforderlich ist, können einzelne Teile dieses Regelungskonzepts mit dem zweiten Prüfungsschritt nur dann gemäß Art. 72 Abs. 2 GG ("soweit") als zu regelungsintensiv herausgenommen werden, wenn das Gesamtkonzept und damit die Wirkung des Gesetzes ohne sie nicht gefährdet wird (vgl. BVerfGE 106, 62 [149 f.]).Die bundesgesetzliche Regelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung war zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich (zu den Anforderungen im Einzelnen BVerfGE 106, 62 [135 f., 143 ff.]; - 111, 226 [252 ff.]).
- LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …
Denn worum es geht, ist weder nur eine "naturwissenschaftlich-mathematische" noch allein die normative Frage, sondern die Frage des Verhältnisses von Normativität und Empirie sowie die Frage, ob womöglich sachfremde Erwägungen in die Ausgestaltung der RSV eingeflossen sind (vgl. BVerfG 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - Altenpflegegesetz - juris-Rdnr. 346 ff.).Die hier behandelte Rechtsprechung des BSG zu § 20 SGB II geht auch weder auf die Verfassungsjudikatur zur Überprüfung empirisch-normativer Konstrukte des Gesetzgebers (dazu nachfolgend unter VII.) noch den Streit der Staatsrechtwissenschaft zur Rolle des Arguments der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit in der allgemeinen verfassungsrechtlichen Diskussion ein, der gerade Fragestellungen wie die vorliegende betrifft (…hierzu siehe im Einzelnen Meßerschmidt, Gesetzgebungsermessen, Berlin 2000, S. 355 ff.) und welcher in der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG ein Echo findet (siehe BVerfG 24. Oktober 2002 2 BvF 1/01 Altenpflegegesetz - dort Bezugnahme auf Meßerschmidt in juris-Rdnr. 346 ff.).
Deshalb sind nach Überzeugung des Senats, ausgehend von der vom Gesetzgeber in §§ 20, 28 SGB II übernommenen normativ-empirischen Festlegung des Verordnungsgebers, welche sich der Gesetzgeber zu eigen gemacht hat, mindestens folgende Fragen zur "normativen Vergewisserung" zu beantworten (vgl. BVerfG 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 Altenpflegegesetz - BverfGE 106, 62, 152 f. - juris-Rdnr. 346 ff.): Ist die vom Gesetzgeber gewählte Methode zur Ermittlung des ausweislich der Gesetzesbegründung zu gewährleistenden "soziokulturellen Existenzminimums" geeignet? Sind die zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen sorgfältig ermittelt oder lassen sie sich jedenfalls im Rahmen der gerichtlichen Prüfung bestätigen? Wird die gewählte Methode konsequent verfolgt? Sind die tragenden Gesichtspunkte der normativen Wertungen mit hinreichender Deutlichkeit offen gelegt worden? Sind in das empirisch-normative Konstrukt auch keine sachfremden Erwägungen eingeflossen?.
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen …
Die in Art. 72 Abs. 2 GG für die konkurrierende Gesetzgebung normierten und durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten Anforderungen an das Gesetzgebungsrecht des Bundes (vgl. BVerfGE 106, 62 ;… BVerfG, EuGRZ 2004, S. 216 ) sind für die Änderung des Ladenschlussgesetzes allerdings nicht erfüllt.Mit der im Jahre 1994 erfolgten Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG sowie der Einrichtung eines speziellen verfassungsgerichtlichen Verfahrens in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG hat der verfassungsändernde Gesetzgeber allerdings das Ziel verfolgt, die Position der Länder zu stärken (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Vollzuges müssen auf sorgfältig ermittelten Annahmen und Prognosen über die Wirksamkeit unterschiedlicher Vollzugsgestaltungen und Behandlungsmaßnahmen beruhen (vgl. BVerfGE 106, 62, 152).c) Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Vollzuges müssen zudem auf sorgfältig ermittelten Annahmen und Prognosen über die Wirksamkeit unterschiedlicher Vollzugsgestaltungen und Behandlungsmaßnahmen beruhen (vgl. BVerfGE 106, 62 ).
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § …
- BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05
Befristung - Hochschule - Rückwirkung
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 63/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft; …
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09
Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist; …
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 4 B 2403/03
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07
MTV Pro Seniore
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 5.05
Kinobetreiber müssen weiterhin deutschen Film fördern
- VG Hannover, 11.03.2008 - 7 A 330/07
Abschlussprüfung in der Ergotherapie; Abschlussprüfung; Berufsfachschule; …
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 512.04
- OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06
Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 517.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 523.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 6.05
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 483.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 524.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 522.04
- VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 7.05
- BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09
Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement; …
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- OVG Sachsen, 25.02.2008 - 5 B 822/06
Ausgleichsverfahren; Prognosespielraum; Gerichtliche Kontrolle
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08
Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05
Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06
Öffentliches Recht - Städtebauliches Sonderrecht und Eigentümerbefugnisse
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R
Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines …
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
Eingruppierung einer Altenpflegehelferin
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08
Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis, …
- OLG Hamm, 03.02.2011 - 4 U 160/10
Nur Podologen dürfen mit "Praxis für medizinische Fußpflege" werben // OLG Hamm …
- BFH, 27.02.2003 - V B 164/02
Umsatzsteuerbefreiung einer Altenpflegerin
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 2402/04
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05
Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und …
- BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R
Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen …
- FG Münster, 09.11.2005 - 7 K 4789/03
Gewerbliche Einkünfte aus Hygieneberatungsbüro
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 4/06 R
Qualifikation der leitenden Pflegefachkraft beim Abschluss eines …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2010 - 10 S 2821/09
(Zum Ausschluss von Beihilfeansprüchen wegen Nichterfüllung der allgemeinen …
- BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Zur Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
Ordnungsverfügung zur Unterlassung der Werbung mit der Wortkombination …
- BFH, 15.03.2005 - II B 23/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; unterschiedliche Wohnsitzbegriffe im …
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2009 - 2 S 1117/07
Zur Einführung einer Altenpflegeausbildungsumlage zur Verhinderung des Mangels …
- VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist Heilkunde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03
- FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. …
- OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
Berufsbezeichnung " Altenpflegerin"; Alkohol; Alkoholabhängigkeit; Altenpfleger; …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
- VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 67/03
Keine Verletzung des Elternrechts des nichtsorgeberechtigten Vaters durch …
- BVerwG, 20.11.2009 - 3 BN 1.09
Erweiterung eines bundesrechtlich geregelten Berufsbildes eines Heilberufes durch …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08
Abgrenzung Schüler - Lernende - Schule - Berufsschule - berufliche Aus- und …
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188
Heilpraktikerrecht: Masseure dürfen auch ohne Heilpraktikererlaubnis …
- VG Osnabrück, 06.10.2003 - 5 A 66/03
Zur Freizügigkeit des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen, der im …
- OVG Sachsen, 05.11.2004 - 2 BS 388/04
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