Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99 |
Altfälle Familienbürgschaften
§ 79 Abs. 2 BVerfGG ist in dem Sinne erweiternd auszulegen, daß alle drei in § 79 Abs. 1 BVerfGG genannten Konstellationen erfaßt sind (vgl. § 31 BVerfGG) (obiter dictum);
§ 79 Abs. 1, Abs. 2 BVerfGG gilt jedoch nicht für den Fall, daß das BVerfG lediglich die Anwendung einer Rechtsnorm durch die Rechtssprechung als verfassungswidrig beanstandet hat (mit der Folge einer reinen Rechtsprechungsänderung);
§§ 765, 138 BGB, § 767 Abs. 2 ZPO
Volltextveröffentlichungen (18)
mehr- openjur.de
- rws-verlag.de
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus Urteil über Forderung aus nach heutiger Rechtsprechung wegen krasser finanzieller Überforderung eines Ehegatten sittenwidriger Bürgschaft
- Prof. Dr. Lorenz
Angehörigenbürgschaften und (k)ein Ende: Analoge Anwendung von § 79 II BVerfGG bei Änderung der Rechtsprechung aufgrund eines verfassungsgerichtlichen Urteils; (keine) Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem nach heutiger Erkenntnis möglicherweise unrichtigen Urteil aus § 826 BGB; Schutz der materiellen Rechtskraft
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Vollstreckung aus rechtskräftigem Urteil trotz einer nach heutiger Rechtsprechung sittenwidrige Bürgschaft
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 765, 138 Bb, 242 Cd, 826 H; ZPO § 767; BVerfGG § 79 Abs. 2
Keine Rückwirkung der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften auf Vollstreckung bereits rechtskräftiger Entscheidungen - NWB SteuerXpert START
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 765, 138 Bb, 242 Cd, 826 H; ZPO § 767; BVerfGG § 79 Abs. 2
Keine Abwehr der Vollstreckung aus sittenwidriger Bürgschaft bei Titelerwirkung vor dem 19. 10. 1993 mit Klage aus § 826 BGB oder Vollstreckungsabwehrklage auf Grund des BVG-Beschlusses vom 19. 10. 1993 - jurawelt.com
Keine Rückwirkung der Verfassungsgerichtsentscheidung Sittenwidrigkeit von Bürgschaften auf Vollstreckung bereits rechtskräftiger Entscheidungen
- RA Kotz
Bürgschaft: Haftung eines finanziell überforderten Bürgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung; Sittenwidrigkeit der Haftung eines finanziell überforderten Bürgen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung - Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung eines finanziell überforderten Bürgen - Konkretisierung der BVerfG-Rechtsprechung zur Normauslegung privatrechtlicher Generalklauseln
- ZIP-online.de
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Urteil über Bürgschaft, die nach heutiger Rechtsprechung wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig wäre
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus einem zu ihren Lasten ergangenen rechtskräftigen Urteil abwehren
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus einem zu ihren Lasten ergangenen rechtskräftigen Urteil abwehren
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
BGH zu den Voraussetzungen für die Aufhebung eines rechtskräftigen Urteils wegen finanzieller Schwierigkeiten des Bürgen
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 765, 138, 242, 826; ZPO § 767; BVerfGG § 79 Abs. 2
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Urteil über Bürgschaft, die nach heutiger Rechtsprechung wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig wäre - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus einem zu ihren Lasten ergangenen rechtskräftigen Urteil abwehren
- grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)
Bürgschaft - Rechtskraft geht vor Sittenwidrigkeit
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus einem zu ihren Lasten ergangenen rechtskräftigen Urteil abwehren
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Grenzen der Abwehrbefugnis des Bürgen
Besprechungen u.ä. (2)
- RA ONLINE
, S. 669 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage bei Änderung der Rechtsprechung - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem (Alt-)Urteil über Bürgschaft trotz nach heutiger Rechtsprechung anzunehmender Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Reichweite der ,Bürgschaftsentscheidung´ des BVerfG v. 19.10.1993 im Hinblick auf bestehende Verträge - Anmerkung" von Ri OLG Dr.Martin Probst, original erschienen in: JR 2003, 281 - 283.
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.02.1999 - 28 O 184/98
- OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 330/05
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 151, 316
- NJW 2002, 2940
- ZIP 2002, 1615
- MDR 2002, 1334
- VersR 2003, 616
- DB 2002, 2645
- WM 2002, 1832
- BB 2002, 1881
- FamRZ 2002, 1547
- DB 2002, 2645 (Ls.)
- JR 2003, 278
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
Bürgschaft - Bürgschaften naher Angehöriger
Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzu kommen, auf Grund deren es dem Gläubiger zugemutet werden muss, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition wieder aufzugeben (vgl. BGHZ 101, 380, 385; NJW 2002, 2940, 2943 unter IV. 2. a).Dies soll jedoch allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags der Parteien so eindeutig und schwerwiegend ist, dass allein schon deswegen jede Vollstreckung das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGHZ 101, 380, 386; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2. c).
Wie bereits das Landgericht erkannt hat, ist die Durchbrechung der Rechtskraft aber auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle, in denen es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechterdings unvereinbar wäre, dem Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung zu belassen, beschränkt; jede Erweiterung dieses Rechtsinstituts würde die Rechtskraft aushöhlen und die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. BGHZ 101, 380, 383; NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2.a).
In dieser Ansicht sieht sich der Senat durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (NJW 2002, 2940, 2943;… dazu auch StaudingerOechsler, Bearbeitung 2002, Rn. 533 b zu § 826 BGB).
Auch der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH, NJW 2002, 2940, 2943, unter IV. 2.d).
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Verfahrensrecht - Vollstreckung rechtskräftiger, verfassungswidriger Urteile?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.Die Revision der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit dem angegriffenen Urteil zurückgewiesen (BGHZ 151, 316):.
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 330/05
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 316) hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 6. Dezember 2005 (WM 2006, 23, 26), durch den das Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 (BGHZ 151, 316 ff.) über die Zurückweisung der Revision der Klägerin aufgehoben worden ist, entschieden, dass § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts analoge Anwendung finde, durch die die Zivilgerichte angehalten werden, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und sonstigen auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen des bürgerlichen Rechts die einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen.
Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt hat, ist die Bürgschaft der Klägerin vom 4. Januar 1988, wie bereits der IX. Zivilsenat im ersten Revisionsurteil (BGHZ 151, 316, 318 ff.) ausgeführt hat, gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
aa) Die Klägerin war, wie bereits im ersten Revisionsurteil (BGHZ 151, 316, 319) ausgeführt, durch die Übernahme einer Bürgschaft von 200.000 DM am 4. Januar 1988 finanziell krass überfordert.
- OLG Hamm, 29.10.2007 - 3 U 170/06
Rechtswirkungen der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Arztes für die …
Eine solche Anwendung des § 826 BGB muss danach jedoch auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es schlechterdings unerträglich wäre, dem Gläubiger seine formale Position zu belassen, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise in Frage stellen würde (u.a. BGHZ 26, 391, BGH VersR 1982, 975, 976, BGHZ 101, 380, BGHZ 112, 54, BGHZ 151, 316, BGH NJW 1998, 2818, BGH NJW 1999, 1257, BGH NJW 2006, 154).Die Umstände, auf denen die materielle Unrichtigkeit des Titels beruht, reichen jedoch für sich genommen hierzu nicht aus (BGHZ 101, 380, BGHZ 112, 54, BGHZ 151, 316, BGH NJW 1998, 2818, BGH NJW 2005, 1991).
Von dem Erfordernis besonderer Umstände kann allenfalls in Extremfällen abgesehen werden, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags so eindeutig und schwerwiegend ist, dass jede Vollstreckung schon deshalb das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGHZ 101, 380 zum Ratenkredit, BGHZ 112, 54, BGHZ 151, 316, offen gelassen in BGH NJW 1998, 2818).
- OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung; …
Die Rechtskraft muss dabei nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 1987, 3256; 2002, 2940, 2943; 2005, 2991, 2994).Denn dadurch würde die Rechtskraft von Titeln ausgehöhlt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 2002, 2940, 2943).
- BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07
Mescher weis
Betroffen ist dadurch vielmehr die Richtigkeit des Urteils selbst (vgl. BGHZ 151, 316, 326 ;… MünchKomm.ZPO/K. Schmidt a.a.O. § 767 Rdn. 70;… Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 767 Rdn. 28;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 767 Rdn. 16 Stichwort: Änderung der Rechtsprechung;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 767 Rdn. 20b;… Ahrens/Ahrens a.a.O. Kap. 36 Rdn. 197). - BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Erbrecht - Miterbe für Vollstreckungsgegenklage prozessführungsbefugt?
Für dieses sachlichrechtliche Begehren kommen Ansprüche aus der Sicherungsabrede (…vgl. Wenzel, Sicherung von Krediten durch Grundschulden Rdn. 2410, 2421, 2426 m.w.N.), § 812 Abs. 1 BGB i.V. mit § 138 BGB, § 826 BGB oder cic in Betracht (vgl. BGHZ 151, 316, 327; BGH, Urteil vom 7. Mai 1987 - IX ZR 198/85 - NJW-RR 1987, 1291 unter 1). - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Auswirkung einer geänderten Beurteilung in Parallelverfahren?
Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob diese Grundsätze auf Unterlassungstitel wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die auf einer Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen im Einzelfall beruhen, übertragen werden können (vgl. den Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Einwendung im Sinne des § 767 ZPO grundsätzlich verneinend BGHZ 151, 316, 326). - OLG Stuttgart, 01.02.2005 - 9 W 8/05
Zwangsvollstreckung; Durchbrechen der Rechtskraft: Vorsätzliche sittenwidrige …
Im Streitfall bedarf keiner Klärung, ob die Übernahme einer Bürgschaft durch einen hierdurch finanziell krass überforderten Ehegatten bereits ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür schafft, dass sich der Bürge bei der Haftungsübernahme nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und der Gläubiger die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGHZ 146, 37, 42), oder ob mit dem IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs trotz krasser finanzieller Überforderung zusätzlich zu verlangen ist, dass der Bürgschaftsvertrag sich in jeder Hinsicht als wirtschaftlich sinnlos erweist, was bei vor dem Jahr 1999 abgeschlossenen Verträgen zu verneinen sei, wenn der Gläubiger begründeten Anlass gehabt habe, die Bürgschaft zum Schutz vor Vermögensverlagerungen zwischen dem Kreditnehmer und dessen Lebenspartner hereinzunehmen, sofern dem Gläubiger für seine Forderungen gegen den Hauptschuldner keine anderweitigen Sicherheiten zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BGHZ 151, 316 ff.).Diesen Vorwurf kann man angesichts der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Bürgschaftsverträgen der Bank mit dem krass finanziell überforderten Ehegatten ihres Kreditnehmers für die Zeit vor dem Jahr 1999 (vgl. BGHZ 151, 316 ff. m. w. N.) der Beklagten unter den Umständen des Streitfalls nicht machen.
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11
Zwangsvollstreckung - Kein Vollstreckungsschutz bei nachlässiger Prozessführung!
Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Gläubiger in besonders schwer wiegenden, eng begrenzten Ausnahmefällen nach § 826 BGB zur Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Titel verpflichtet sein, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt; dann muss die Rechtskraft zurücktreten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380, 383 ff; vom 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98, WM 1999, 919, 920; vom 11. Juli 2002 - XI ZR 326/99, BGHZ 151, 316, 327 ff). - LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion
- OLG Köln, 30.11.2007 - 20 U 172/06
- LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04
Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners …
- OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages einer Eigentumswohnung bei Übersteigung …
- BGH, 03.05.2005 - IX ZR 116/02
Vollstreckungsschutz in einem materiell unrichtigen Titel
- OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 14/05
- OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
- OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U Kart 26/05
Unzulässige Klage wegen entgegenstehender Rechtskraft
- OLG Bremen, 04.05.2010 - 4 WF 44/10
Zulässigkeit einer Zusatzklage auf Zahlung weiteren Unterhalts
- OLG Köln, 13.11.2002 - 13 W 59/02
- VG Trier, 03.05.2006 - 5 K 173/06
Zur Zulässigkeit einer auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs gerichteten …
