Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90   

Altlasten - Galvanikbetrieb

§ 7 PolG, Zustandsstörer, Art. 14 GG, Art. 3 GG, 'Opferposition', Privatnützigkeit, Erwerb in Kenntnis des Zustands;

(Hinweis: die auch in diesem Fall angewandten Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik sind vom BVerfG in «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» weitgehend als verfassungswidrig beanstandet worden)

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 3047
  • NVwZ 1991, 475
  • DÖV 1991, 428
  • NJ 1997, 335
  • DVBl 1991, 406



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91  

    Altlasten

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt dies nicht hinreichend (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, S. 475).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96  

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

    Eine landesrechtliche Regelung, nach der der Eigentümer eines durch Teer- und Mineralöle verunreinigten Grundstücks als des Zustandsverantwortlichen für Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Grundwasser in Anspruch genommen werden kann, wenn er beim Erwerb des Grundstücks von dem ordnungswidrigen Zustand wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten, ist eine - auch unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475.

    Wer ein solches Risiko eingeht, muß auch die gesetzliche Folge der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96  

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Lassen sich dagegen - was der Regelfall sein wird - etwaige Verursacher oder Erzeuger nicht feststellen, kommt eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit eines Besitzers von aufgedrängten Abfällen nur aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht, nämlich dann, wenn die Überlassung der Abfälle - im Fall des § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG die vom Abfallbesitzer vorzunehmende Verwertung oder Beseitigung - mit einem solchen Kostenaufwand verbunden wäre, daß dadurch die von Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der privatnützigen Verwendung des Grundstücks entfiele (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475; ferner BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - NVwZ 1997, 577).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97  

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der

    Er muß also dafür sorgen, daß von dem Grundstück keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit ausgehen, und im Grundsatz die Kosten der erforderlichen Erkundung und Sanierung tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1990, NVwZ 1991, 475; Beschl. v. 14.11.1996, UPR 1997, 193 = GewArch 1997, 147 = BayVBl 1997, 412).

    Vielmehr knüpft die mit der Zustandsverantwortlichkeit verbundene Risikoverteilung zwischen Eigentümer und Allgemeinheit an die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft des Grundeigentümers und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit bzw. Nutzungsbefugnis an (BVerwG, aaO, und Beschl. v. 14.12.1990, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 10 S 771/94  

    Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altreifen; zur

    Art. 14 GG gebietet jedenfalls dann, wenn der Störer bei Erwerb des Eigentums am Grundstück dessen ordnungswidrigen Zustand kannte, keine Beschränkung der Zustandsstörerhaftung auf den Wert des Grundstücks (wie BVerwG, Beschl v 14.12.1990, NVwZ 1991, 475); dies gilt erst recht, wenn der Betreffende als Abfallbesitzer in Anspruch genommen wird, weil es insoweit an einem ausreichenden inneren Bezug zwischen seiner abfallrechtlichen Verantwortlichkeit und dem Eigentum am Grundstück fehlt.

    Dieses Grundrecht gebietet jedenfalls dann keine Einschränkung der Zustandsverantwortlichkeit, wenn sich der Zustandsstörer - wie hier - in keiner "Opferposition" befunden hat, weil er bei Begründung des Eigentums den ordnungswidrigen Zustand der Sache oder doch zumindest Tatsachen gekannt hat, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustands schließen lassen konnten (BVerwG, Beschl. vom 14.12.1990, NVwZ 1991, 475).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1993 - 8 S 406/93  

    Inanspruchnahme von Störern im Wasserrecht: Ungleichbehandlung von

    Art. 14 GG gebietet keine Einschränkung der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Gefahrenbeseitigung bei Altlasten, wenn dieser bei Begründung des Eigentums vom ordnungswidrigen Zustand der Sache wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten (wie BVerwG, NVwZ 1991, 475).

    Wer dieses Risiko eingeht, muß auch die gesetzlichen Folgen der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1990 - 7 B 134.90 -, NVwZ 1991, 475 = BayVBl 1991, 375).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89  
    Eine derartige Beschränkung kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückseigentümer bei Begründung des Eigentums vom ordnungswidrigen Zustand der Sache wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 475).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89  

    Zur Abgrenzung zwischen Amtsermittlung und gegenüber einem Verantwortlichen

    Auch ein Teil der Rechtsprechung ist der Ansicht, dass die Behörde einem (vermeintlichen) Störer nicht die (weitere) Ermittlung der Gefahrenursache und des Gefahrenumfangs aufgeben kann (vgl. OVG NRW ZfW 1983, 180, 182; HessVGH DVBl. 1991, 406 - nur Leitsatz -).
  • BVerwG, 10.07.1998 - 11 B 35.98  

    Gefahr für Grundwasser; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine solche landesrechtliche Regelung mit dem revisiblen Recht, insbesondere mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, grundsätzlich vereinbar ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1991 - BVerwG 7 C 2.91 - BVerwGE 89, 138 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43 S. 95 f.; Beschlüsse vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 50 und Nr. 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95  

    Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall -

    Besondere Umstände, die die Zustandsverantwortlichkeit der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer durch Fremdeinwirkung hervorgerufenen "Opferposition" - vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - 7 B 134.90 -, NVwZ 1991, 475; Schink, Grenzen der Störerhaftung bei der Sanierung von Altlasten, VerwArch 1991, 357 (378 ff.) m.w.N. - in Frage stellen könnten, liegen nicht vor.
  • VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92  

    Altlast: Befreiung des Grundeigentümers von der Sanierungsverantwortlichkeit;

  • OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93  
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 12542/96  

    Steinschlaggefahr - Polizeipflichtigkeit, Naturereignisse, Art. 14 GG,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1991 - 1 A 10297/89  
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91  

    Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400  

    Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters

  • BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91  
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1994 - 10 S 1415/92  

    Immobilien - Anspruch auf Sanierung von Altlasten?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10  

    Abfallrecht, Naturschutzrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1996 - 2 L 366/95  

    Der Verkauf eines kontaminierten Grundstückes kann sittenwidrig sein: Zu den

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 133.90  
  • VG Freiburg, 11.12.1996 - 1 K 620/96  
  • VG Stuttgart, 14.07.2000 - 18 K 5213/98  

    Unmittelbare Ausführung einer Sanierung; Kostenfestsetzung gegen Zustandsstörer;

  • VG Göttingen, 19.06.1997 - 4 B 4186/97  

    Altlastensanierung; Zustandsstörer; Inanspruchnahme wegen Unklarheit über

  • BVerfG, 17.07.2000 - 1 BvR 248/91  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit

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