Altlasten I
§ 839 BGB, Art. 34 GG, Staatshaftung für legislatives Unrecht, Drittgerichtetheit der Pflicht zur Beachtung von Gesundheitsgefahren bei der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB), Schutzbereich schließt spätere Grundstückserwerber ein
BGB § 839 Abs. 1; GG Art 34