Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88   

Altlasten II

§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, Aufwendungsersatz bei enttäuschtem Vertrauen, § 839 BGB, Drittgerichtetheit, Schutzbereich, Vorteilsausgleich;

§ 286 ZPO, Beweisvereitelung;

Reichweite des § 39 BauGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke? (IBR 1990, 127)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 109, 380
  • NJW 1990, 1038
  • MDR 1990, 417
  • DVBl 1990, 358
  • NJW-RR 1990, 520
  • NVwZ 1990, 501
  • IBR 1990, 127
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)  

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04  

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Außerdem muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch den Schädiger unbillig entlasten (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f; Senatsurteil BGHZ 109, 380, 392).
  • BGH, 05.12.1991 - III ZR 167/90  

    Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erlaß einer Abrundungssatzung

    b) Wie der Senat in den "Altlastenfällen" (BGHZ 106, 323; 108, 224; 109, 380; 113, 367; vgl. auch BGHZ 110, 1) entschieden hat, dient das Gebot, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit.

    Dieser Personenkreis ist daher "Dritter" und Adressat der genannten Amtspflicht (BGHZ 106, 323, 332; 109, 380, 388 f.; 110, 1, 9 f.).

    Verneint hat der Senat eine Haftung der Gemeinde für die Überplanung von Altlasten, wenn das Grundstück des Planbetroffenen nicht selbst kontaminiert, vielmehr nur die "Wohnqualität" dadurch beeinträchtigt war, daß es in der Nachbarschaft oder Umgebung schadstoffbelasteter Grundstücke lag (BGHZ 109, 380, 389; s. auch BGHZ 110, 1, 10).

    Wollte man in einem solchen Fall drittbezogene Amtspflichten gegenüber dem planbetroffenen Eigentümer grundsätzlich für gegeben erachten, so wäre doch folgende Einschränkung geboten: Die Pflicht, in Fällen dieser Art auch die Individualinteressen der Planbetroffenen zu wahren, stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß die Planung der Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist (Senatsurteile BGHZ 109, 380, 389; 110, 1, 10).

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91  

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Das bloße Vermögensinteresse, welches darin besteht, daß ein von Altlasten freies Grundstück einen höheren Marktwert hat als ein belastetes, wird durch die Pflicht, bei der Bauleitplanung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht geschützt (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats [Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367]).

    In der neueren Rechtsprechung des Senats wird zunehmend betont, daß im Amtshaftungsrecht jeweils auf den Schutzzweck der Amtspflicht als Kriterium zur sachlichen Begrenzung des dem geschädigten Dritten gewährten Schutzes abzustellen ist (z.B. BGHZ 109, 380 [389 ff, 393 ff]; BGHZ 111, 272 [276]; BGHZ 113, 367 [372]; Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90, für BGHZ 117, 83 vorgesehen = NJW 1992, 1230 [1231 unter II. 3. a der Entscheidungsgründe]).

    Indessen hat der Senat in BGHZ 109, 380 klargestellt, daß damit (nur) solche Schäden gemeint sind, bei denen eine unmittelbare Beziehung zu der Gesundheitsgefährdung besteht, die - anders ausgedrückt - dadurch verursacht werden, daß die vom Boden ausgehende Gefahr zum völligen Ausschluß der Nutzungsmöglichkeit der errichteten oder noch zu errichtenden Wohnungen führt (a.a.O. 390).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht