Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88 |
Altlasten II
§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, Aufwendungsersatz bei enttäuschtem Vertrauen, § 839 BGB, Drittgerichtetheit, Schutzbereich, Vorteilsausgleich;
§ 286 ZPO, Beweisvereitelung;
Reichweite des § 39 BauGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Drittgerichtetheit und Schutzzweck der Amtspflichten einer Gemeinde bei Überplanung von Altlasten hinsichtlich Grundstück am Rande des Altlastengebiets
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke? (IBR 1990, 127)
Verfahrensgang
- BGH, 27.01.1988 - III ZR 118/88
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 109, 380
- NJW 1990, 1038
- MDR 1990, 417
- DVBl 1990, 358
- NJW-RR 1990, 520
- NVwZ 1990, 501
- IBR 1990, 127
Wird zitiert von ... (67)
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Außerdem muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch den Schädiger unbillig entlasten (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f; Senatsurteil BGHZ 109, 380, 392). - BGH, 05.12.1991 - III ZR 167/90
Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erlaß einer Abrundungssatzung
b) Wie der Senat in den "Altlastenfällen" (BGHZ 106, 323; 108, 224; 109, 380; 113, 367; vgl. auch BGHZ 110, 1) entschieden hat, dient das Gebot, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit.Dieser Personenkreis ist daher "Dritter" und Adressat der genannten Amtspflicht (BGHZ 106, 323, 332; 109, 380, 388 f.; 110, 1, 9 f.).
Verneint hat der Senat eine Haftung der Gemeinde für die Überplanung von Altlasten, wenn das Grundstück des Planbetroffenen nicht selbst kontaminiert, vielmehr nur die "Wohnqualität" dadurch beeinträchtigt war, daß es in der Nachbarschaft oder Umgebung schadstoffbelasteter Grundstücke lag (BGHZ 109, 380, 389; s. auch BGHZ 110, 1, 10).
Wollte man in einem solchen Fall drittbezogene Amtspflichten gegenüber dem planbetroffenen Eigentümer grundsätzlich für gegeben erachten, so wäre doch folgende Einschränkung geboten: Die Pflicht, in Fällen dieser Art auch die Individualinteressen der Planbetroffenen zu wahren, stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß die Planung der Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist (Senatsurteile BGHZ 109, 380, 389; 110, 1, 10).
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
Das bloße Vermögensinteresse, welches darin besteht, daß ein von Altlasten freies Grundstück einen höheren Marktwert hat als ein belastetes, wird durch die Pflicht, bei der Bauleitplanung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht geschützt (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats [Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367]).In der neueren Rechtsprechung des Senats wird zunehmend betont, daß im Amtshaftungsrecht jeweils auf den Schutzzweck der Amtspflicht als Kriterium zur sachlichen Begrenzung des dem geschädigten Dritten gewährten Schutzes abzustellen ist (z.B. BGHZ 109, 380 [389 ff, 393 ff]; BGHZ 111, 272 [276]; BGHZ 113, 367 [372]; Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90, für BGHZ 117, 83 vorgesehen = NJW 1992, 1230 [1231 unter II. 3. a der Entscheidungsgründe]).
Indessen hat der Senat in BGHZ 109, 380 klargestellt, daß damit (nur) solche Schäden gemeint sind, bei denen eine unmittelbare Beziehung zu der Gesundheitsgefährdung besteht, die - anders ausgedrückt - dadurch verursacht werden, daß die vom Boden ausgehende Gefahr zum völligen Ausschluß der Nutzungsmöglichkeit der errichteten oder noch zu errichtenden Wohnungen führt (…a.a.O. 390).
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
a) Im Rahmen der Schadensberechnung sind vorteilhafte Umstände, die mit dem schädigenden Ereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, zu berücksichtigen, soweit ihre Anrechnung dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder den Geschädigten unzumutbar belastet noch den Schädiger unbillig entlastet (BGHZ 109, 380, 392 m.w.N.). - BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92
Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten
Eine Haftung für die Überplanung des Geländes steht hingegen - im Unterschied zu den bisherigen Altlastenentscheidungen des Senats (Senatsurteile BGHZ 106, 323; 108, 224; 109, 380; 113, 367; 117, 363; Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 - \\laIII ZR 114/91\\enIII ZR 114/91, für BGHZ vorgesehen = UPR 1993, 102; Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 47/92 , zur Veröffentlichung vorgesehen;… Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Baugenehmigung 8 = UPR 1992, 439;… III ZR 78/91 = BGHR NW OBG § 39 Abs. 1 Buchst. b Maßnahme 4 = UPR 1992, 438 und 105/91 = UPR a.a.O.) - nicht in Rede.a) In der neueren Rechtsprechung des Senats wird zunehmend betont, daß beim Ausgleich staatlichen Unrechts jeweils auf den Schutzzweck der verletzten Amtspflicht oder - wie hier - der getroffenen ordnungsbehördlichen Maßnahme als Kriterium für die inhaltliche Bestimmung und sachliche Begrenzung der Haftung abzustellen ist (z.B.: Senatsurteile BGHZ 109, 380, 389 ff, 393 ff; 111, 272, 276; 113, 367, 372; 117, 83, 90; 117, 363, 372; vgl. aber auch schon Senatsurteil BGHZ 39, 358).
Dies gilt nicht nur für das Amtshaftungsrecht (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), sondern auch für Aufopferungsansprüche (Senatsurteil BGHZ 65, 196) und ebenso für die hier in Rede stehende Haftung für rechtswidrige ordnungsbehördliche Maßnahmen (Senatsurteile BGHZ 86, 356; 109, 380, 393 ff).
- BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89
Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu …
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senates zu den "Altlastenfällen" (Senatsurteil BGHZ 106, 323; ferner Senatsurteile BGHZ 108, 224 und 109, 380, die bei Verkündung des Berufungsurteils noch nicht vorlagen) haben die Amtsträger einer Gemeinde die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.Hingegen besteht ein Berührungspunkt mit der Sache BGHZ 109, 380, wo der Senat dem Umstand, daß das dortige Plangebiet nach der allerdings bestrittenen - Behauptung der Gemeinde sanierungsfähig war, mögliche Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch der betroffenen Bauherren beigemessen hat (…aaO. 391 f).
Sie werden nämlich gerade dadurch verursacht, daß die vom Boden ausgehende Gefahr zum völligen Ausschluß der Nutzungsmöglichkeit der errichteten oder noch zu errichtenden Häuser führt (so vor allem Senatsurteil BGHZ 109, 380, 388 ff).
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Zwar geht der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Pflichten nicht dahin, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens erwachsen können (vgl. Senatsurteile BGHZ 39, 358, 364 f; 109, 380, 394).Jedenfalls aber darf der Bauherr nicht in die Gefahr gebracht werden, einen vorschriftswidrigen Bau auszuführen, der keinen Bestand haben kann und unter Umständen wieder beseitigt werden muß; insoweit soll ihm eine verläßliche Grundlage für seine wirtschaftlichen Dispositionen verschafft werden (Senatsurteile BGHZ 109, 380, 394; 60, 112, 117; 105, 52, 54 f).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 18 U 88/02
Schadensersatz bei drückendem Grundwasser
Insbesondere gibt es keinen umfassenden Plangewährleistungsanspruch (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHZ 84, 292;. BGHZ 86, 292; BGHZ 109, 380; BGHZ 110, 1).Drittschützende Wirkung zugunsten des Bauherrn kommt dieser Prüfverpflichtung nur insoweit zu, wie es um die Gefahr geht, einen vorschriftswidrigen Bau zu errichten, der keinen Bestand haben kann und unter Umständen wieder abgerissen werden muss (BGHZ 109, 380).
Aus § 39 OBG NW lässt sich ebenfalls keine weitergehende Haftung der Beklagten herleiten (BGHZ 109, 380; BGHZ 123, 191; BGHZ 142, 259).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 47/92
Festsetzung einer Wohnbebauung bei einem für gärtnerische Nutzung ungeeigneten …
Mit der planerischen Festsetzung eines Geländes zur Wohnbebauung erzeugt die Gemeinde kein allgemeines Vertrauen dahin, daß die betroffenen Grundstücke auch für jede gewünschte gärtnerische Nutzung geeignet sind (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats - Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367; Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 114/91).Zwar haben die Amtsträger einer Gemeinde die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen (Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380 sowie zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 a.a.O.).
Der Schutzzweck dieser Amtspflicht beschränkt sich indessen auf die Verhinderung und/oder Abwehr solcher Schäden, bei denen eine unmittelbare Beziehung zu der Gesundheitsgefährdung besteht, die - anders ausgedrückt - dadurch verursacht werden, daß die vom Boden ausgehende Gefahr zum völligen Ausschluß der Nutzungsmöglichkeit der errichteten oder noch zu errichtenden Wohnungen führt (Senatsurteile BGHZ 109, 380, 390 …und vom 17. Dezember 1992 a.a.O.).
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines …
Zur Begründung eines Amtshaftungsanspruchs genügt es daher nicht, wenn lediglich die "Wohnqualität" eines Hauses beeinträchtigt wird, weil es in der Nachbarschaft eines schadstoffbelasteten Grundstücks liegt, während das Hausgrundstück selbst von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen frei ist (vgl. Senat, NJW 1990, 1038 (in diesem Heft); zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Die Anerkennung einer solchen Pflicht ist abzulehnen, wie der Senat mehrfach erkannt hat (s. oben I 2 und Senat, NJW 1990, 1038 (in diesem Heft); für BGHZ bestimmt).
- BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97
Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Aktienrecht - Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess
- BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92
Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks
- OLG Brandenburg, 25.03.2011 - 2 U 3/10
Keine Genehmigung für Windenergieanlage: Schadensersatz?
- OLG Köln, 21.03.1991 - 7 U 89/90
Überplanung von Altlastenflächen - Amtshaftungsansprüche?
- BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93
Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage
- BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94
Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der …
- BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00
Amtshaftung - Rechtswidrige Baugenehmigung
- BGH, 14.10.1993 - III ZR 157/92
- BGH, 30.07.1997 - III ZR 166/96
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde im …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - 18 U 51/07
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Überschwemmungsgefahr; …
- BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99
Schadensrecht - Schadensberechnung
- OLG Zweibrücken, 04.05.2006 - 6 U 2/05
Drittschadensliquidation als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne von § …
- OLG Oldenburg, 24.09.2008 - 3 U 54/07
Anlageberatungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Bezugnahme auf einen …
- OLG Brandenburg, 13.10.2009 - 2 U 37/06
Drittschützende Wirkung der Überwachungspflichten der Emissionsschutzbehörden
- BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96
Bauplanungsrecht - Kein Individualsnspruch auf Fortsetzung eines begonnenen …
- BGH, 27.02.1992 - III ZR 204/90
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
- BGH, 06.07.2000 - III ZR 340/98
Amtshaftung - Amtspflichtverletzung im Baugenehmigungsverfahren
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 197/08
Amtshaftung - Schadensersatz für Aufhebung einer Baugenehmigung
- OLG Düsseldorf, 18.03.2008 - 24 U 149/05
Haftung der Rechtsschutzgesellschaft des DGB für Versäumung der Klagefrist nach …
- OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11
Europlan
- BGH, 25.01.1990 - III ZR 102/88
- OLG Stuttgart, 26.02.2003 - 4 U 169/02
Mögliche zivilrechtliche Ansprüche beim Kauf eines Altlastengrundstücks
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 338/08
Gesellschaftsrecht - Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08
Schadensrecht - Steuernachteile aus zuerkanntem Schadensersatzanspruch
- BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden …
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 41/00
Prospekthaftung - Verjährung/unzutreffende Angaben
- BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96
Begriff der Maßnahme
- OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
Amtshaftung - Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung
- BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89
Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick …
- BGH, 06.06.1991 - III ZR 221/90
Amtshaftung - Drittgerichtetheit von Amtspflichten
- BGH, 10.10.1991 - III ZR 308/89
Beginn der Verzinsungspflicht für Anspruch auf Ersatz künftigen Gewinns
- BGH, 16.02.1995 - III ZR 135/93
Drittbezogenheit von Warnpflichten des Deutschen Wetterdienstes
- OLG Köln, 03.06.2004 - 7 U 184/03
Amtshaftung - Schadensersatz wegen falscher Angaben zum Brandschutz
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 16/05
Anrechnung von Steuervorteilen als Vorteil im Rahmen des Schadensersatzes
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05
Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung
- OLG Köln, 08.03.2007 - 8 U 19/06
- LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04
- LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05
- OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 675/07
Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruches wegen falscher Auskunftserteilung mit …
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 190/88
Amtspflichten des Gewerbeaufsichtsamts im Baugenehmigungsverfahren
- BGH, 21.04.1994 - IX ZR 150/93
Anforderungen an die Aufklärung des Rechtsanwalts hinsichtlich des …
- OLG Bamberg, 07.04.2003 - 4 U 240/01
Schadenersatz und Rückabwicklung bei Erwerb einer sogenannten "Schrottimmobilie" …
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05
Badenia, CIC, Zahlung
- LG Mönchengladbach, 13.10.2009 - 3 O 455/08
Beratervertrag
- OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Amtshaftung - Haftung für Aufstellung eines Bebauungsplanes
- KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen …
- OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Amtshaftung für zu Unrecht erteilte Baugenehmigung
- OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
Baugelände-Ausweisung: Keine Prüfung von Baugrundrisko
- BGH, 07.03.1991 - III ZR 84/90
- BGH, 09.07.1992 - III ZR 78/91
Umfang der Sorgfalt einer Gemeinde bei Erteilung einer Baugenehmigung
- BGH, 29.03.1990 - III ZR 145/88
- BGH, 09.07.1992 - III ZR 105/91
Umfang der Sorgfalt einer Gemeinde bei Erteilung einer Baugenehmigung
- OVG Niedersachsen, 13.02.1995 - 6 K 284/95
Bebauungsplan: erforderliche Bodenuntersuchungen bei möglicher Vorbelastung durch …
- OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 115/02
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Werklieferungsvertrages über …
- LG Potsdam, 16.12.2009 - 4 O 15/09
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