Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90   

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§§ 263, 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Täuschung, Tatbestandsmäßigkeit, § 25 Abs. 2 StGB

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • DRSP (Leitsatz)

    Versuchsbeginn bei Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 22
    Versuchsbeginn bei Betrug

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 37, 294
  • NJW 1991, 1839
  • NStZ 1991, 385
  • MDR 1991, 462
  • JR 1992, 121
  • StV 1991, 418
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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01  

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung ( BGHSt 37, 294; BGH StV 2001, 272, 273).

    Das ist der Fall, wenn die Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt haben, so dass ihr Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht ( BGHSt 37, 294, 297).

    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB täuscht der Täter aber erst dann, wenn er denjenigen Irrtum hervorruft, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Schadens ursächlich werden soll ( BGHSt 37, 294, 296).

    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung ( BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).

    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB täuscht der Täter aber erst dann, wenn er denjenigen Irrtum hervorruft, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Schadens ursächlich werden soll ( BGHSt 37, 294, 296).

    Das ist der Fall, wenn die Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt haben, so daß ihr Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht ( BGHSt 37, 294, 297).

    Dieser Schritt stellt sich als "besonderer, selbständiger, nach zeitlichen, örtlichen und sonstigen Umständen deutlich ... zu unterscheidender Akt" (vgl. BGHSt 37, 294, 298) dar, u.a. weil SWIFT-Ubermittlung und Hinterlegung der Originalurkunde bei unterschiedlichen Banken erfolgen sollten.

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    Mit der Einreichung des Antrags nahm er diejenige Täuschungshandlung vor, die nach seiner Vorstellung dazu ausreichte, denjenigen Irrtum hervorzurufen, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit den Schaden herbeiführen sollte (vgl. BGHSt 37, 294, 296).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Zwar trifft es zu, dass das unmittelbare Ansetzen regelmäßig bereits vorliegt, wenn ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht ( BGHSt 37, 294, 296; BGH NStZ 2002, 433, 435).

    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

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  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94  

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht ( BGHSt 37, 294, 297 f. m.w.Nachw.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los"" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 37, 294, 297 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 16, 21, 26).

    Hierin lag jedoch noch keine nach § 263 StGB tatbestandsmäßige Täuschungshandlung, da das Vorgehen weder nach der objektiven Sachlage noch nach den Vorstellungen M. auf eine Vermögensverfügung im Sinne des Betrugstatbestandes gerichtet war ( BGHSt 37, 294, 296 f.).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Das Versuchsstadium erstreckt sich auf Handlungen des Täters, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 26, 201, 203; 37, 294, 296; 40, 257, 268; BGH NStZ 1996, 38).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 454/11  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch des sexuellen Missbrauchs.

    Noch nicht tatbestandsmäßige Handlungen erfüllen diese Voraussetzungen nur dann, wenn sie nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals so dicht vorgelagert sind, dass das Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne weiteren Zwischenakt in die Tatbestandsverwirklichung einmündet ( BGHSt 37, 294, 297 f.).

    Noch nicht tatbestandsmäßige Handlungen erfüllen diese Voraussetzungen nur dann, wenn sie nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals so dicht vorgelagert sind, dass das Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne weiteren Zwischenakt in die Tatbestandsverwirklichung einmündet (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 22 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94  

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Zwar war der nach Ansicht des Angeklagten vorgetäuschte Raubüberfall für den erwarteten beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Versicherung nur Vorbereitungshandlung (vgl. BGH NJW 1952, 430, 431 gegen RGSt 72, 66; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28; Dreher/Tröndle aaO § 22 Rdn. 15; Eser aaO § 22 Rdn. 35, 45); dadurch, daß die Schadensmeldung durch den vermeintlichen Mittäter (den Münzhändler) nach dem Überfall "tatplangemäß" - nach dem Tatplan zur Täuschung der Versicherung - erfolgte, wurde jedoch, was sich der Angeklagte als nach seiner Vorstellung mittäterschaftlich Handelnder zurechnen lassen muß, die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch überschritten (vgl. BGHSt 37, 294, 296; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 429/82; BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91; Dreher/Tröndle aaO § 263 Rdn. 44; Vogler in Festschrift für Stree/Wessels, 1993, S. 285, 296).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01  

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05  

    Entschädigungsansprüche bei fortdauernder Untersuchungshaft (Ausschlussgründe:

    Die für die neue Entscheidung noch zu klärenden Fragen betreffen vornehmlich tatrichterliche Aufgaben, nachdem Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Fragen sowie die weiteren Einzelheiten ohne Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar sind (BGH NJW 1990, 2072, 2073; NJW 1991, 1839, 1840).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97  

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

  • BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06  

    Zuständigkeit für eine Entschädigung nach dem StrEG.

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96  
  • KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04  

    Gebührenübererhebung: Abschluss einer unzulässigen Honorarvereinbarung als

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95  
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97  

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11  
  • OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96  
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 488/96  
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