Rechtsprechung
| BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 |
Anachronistischer Zug
Art. 5 Abs. 3 GG, Kunstbegriff, immanente Schranke, Interpretation
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Anachronistischer Zug
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Anachronistischer Zug
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kunstfreiheit und strafrechtliche Beurteilung eines politischen Straßentheaters - Anachronistischer Zug
Verfahrensgang
- AG Kempten, 30.10.1981 - Ls 20 Js 12 777/80
- BayObLG, 30.04.1982 - RReg. 5 St 91/82
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 67, 213
- NJW 1985, 261
- NStZ 1985, 211
- MDR 1985, 201
- afp 1985, 163
- DÖV 1985, 274
- DVBl 1985, 46
Wird zitiert von ... (106)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Da die Möglichkeit nicht auszuschließen sei, dass der Leser einzelne Umstände in den Bereich der Fiktion einordne, seien die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 67, 213 ) aufgestellten Verbotsvoraussetzungen nicht erfüllt.Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ), stellt der Roman "Esra" nach der zutreffenden Auffassung der angegriffenen Entscheidungen ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 75, 369 ).
Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).
Sie ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
Dies gilt namentlich für das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 67, 213 ).
Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 67, 213 ).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Dieses Verhalten stelle eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Ehre des Nebenklägers dar und liege deshalb nicht mehr "im Rahmen der Kunstfreiheit (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1984 in NJW 1985, S. 261)".Der Bundesminister weist darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht die Tragweite der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleisteten Kunstfreiheit im Verhältnis zu dem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht in seinem Beschluß vom 17. Juli 1984 (BVerfGE 67, 213) grundsätzlich geklärt habe.
Auch in Verfahren, in denen die Verletzung der Kunstfreiheit gerügt wird, ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, fachgerichtliche Entscheidungen daraufhin zu überprüfen, ob sie einfachrechtlich "richtig" sind (BVerfGE 30, 173 [196 f.]; 67, 213 [222 f.]).
Es hat sich nicht mit der sonst üblichen Prüfung (BVerfGE 18, 85 [93]) begnügt, ob die angegriffenen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des in Anspruch genommenen Grundrechts beruhten, sondern die Auslegung des einfachen Rechts auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht (BVerfGE 67, 213 [223] m.w.N.).
Ungeachtet der Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren, gebietet die verfassungsrechtliche Verbürgung dieser Freiheit, ihren Schutzbereich bei der konkreten Rechtsanwendung zu bestimmen (BVerfGE 67, 213 [225]).
Sie genügen damit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht als wesentlich für eine künstlerische Betätigung ansieht (BVerfGE 67, 213 [226] unter Berufung auf BVerfGE 30, 173 [189]).
Bei Eingriffen in diesen durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre liegt immer eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 213 [228]) durch die Freiheit künstlerischer Betätigung nicht mehr gedeckt ist.
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
BGH bestätigt das Verbot des Romans Esra von Maxim Biller
Der beanstandete Roman fällt in den Schutzbereich dieses Grundrechts, denn er ist das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in dem Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors in literarischer Form zum Ausdruck kommen (BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 226; 75, 369, 377; 83, 130, 138; Isensee, AfP 1993, 619, 623;… Meyer-Cording, aaO, S. 740).Romanfiguren haben häufig Entsprechungen für Teile ihres Charakters und Handelns in der Realität (…vgl. die Nachweise bei Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, 13. Aufl., § 80 V 2 b;… Moosmann, Exklusivstories, 2002, S. 22; Ladeur/Gostomzyk, ZUM 2004, 426, 427), da der Künstler Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung bringt (BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 226; 75, 369, 377; 83, 130, 138).
Zu der mehr oder weniger gegebenen Übereinstimmung von Handelnden in Romanen mit real existierenden Personen muß also stets eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzukommen, die durch Art. 5 Abs. 3 GG nicht mehr gerechtfertigt ist (BVerfGE 30, 173, 195; 67, 213, 228; 75, 369, 380).
Beide Interessenbereiche sind gegeneinander abzuwägen, wobei insbesondere auch zu beachten ist, daß Charakter und Stellenwert des beanstandeten Textes als Aussage der Kunst das Verständnis von ihm im sozialen Wirkungsbereich zu beeinflussen vermögen (Senatsurteile BGHZ 84, 237, 238 f. und vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 - NJW 1975, 1882, 1884; BVerfGE 30, 173, 193 f., 196 ff.; 67, 213, 228; 83, 130, 143).
Die in ihrem Durchsetzungsanspruch betroffenen und bedrohten Rechtsgüter würden zu Lasten der Kunstfreiheit nicht optimiert, wenn allein der widerstreitende Belang betrachtet und die Lösung des Konflikts ausschließlich von der Schwere abhängig gemacht würde, mit der dieser durch das Kunstwerk beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 67, 213, 228; 83, 130, 146 f.; vgl. dazu auch BVerfGE 75, 369, 378 ff.).
- LG Dresden, 09.12.2004 - 3 O 4354/04
Untersagung von Äußerungen im Rahmen einer Theaterinszenierung
Vom Schutzbereich der Kunstfreiheit umfasst ist neben der eigentlichen künstlerischen Tätigkeit, dem sogenannten Werkbereich, auch die Vermittlung des Kunstwerks an Dritte, der sogenannte Wirkbereich (BVerfGE 30, 173, 189; BVerfGE 67, 213, 224).Der vorgelegte 48-seitige Text der Inszenierung von ... und seine Darbietung sind als hinreichend "geformt" anzusehen; allgemeine und persönliche Erfahrungen sollen - bezogen auf die aktuelle politische Situation - ausgedrückt und zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 67, 213, 226) .
Die Darbietung in Form eines Theaterstückes, das von Schauspielern (mit Masken und Requisiten) auf Grund einer konkreten Regie in Szene gesetzt wird, gehört zu den klassischen Formen künstlerischer Äußerung (BVerfGE 67, 213, 227).
Die Freiheit der Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährt; auf Grund der systematischen Trennung der Gewährleistungsbereiche sind weder die sogenannte Schankentrias des Art. 2 Abs. 1 Hs. 2 GG noch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG direkt oder analog auf die in Abs. 3 genannte Kunstfreiheit anzuwenden (BVerfGE 30, 173, 191; BVerfGE 67, 213, 228).
Um diese im konkreten Fall zu bestimmen, genügt es nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen; vielmehr bedarf es der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat; eine geringfügige Beeinträchtigung oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichen hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus (BVerfGE 67, 213, 228).
Ein unverzichtbares Element dieser Interpretation ist die Gesamtschau des Werks (BVerfGE 67, 213, 228).
ff) Sind aber - wie hier - mehrere Interpretationen des Kunstwerkes möglich, so ist diejenige der Beurteilung zu Grunde zu legen, die andere Rechts-guter am wenigsten beeinträchtigt (BVerfGE 67, 213, 230; BVerfGE 81, 298, 307).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Das Werk weist aber die der Kunst eigenen Strukturmerkmale auf: Es ist Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors in der literarischen Form des Romans zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 30, 173; 67, 213).Die Kunsteigenschaft beurteilt sich vielmehr nach den in BVerfGE 67, 213 aufgeführten Kriterien.
Ein solcher Eingriff ist vielmehr auch bei anderen Entscheidungen von Staatsorganen anzunehmen, wenn diese geeignet sind, über den konkreten Fall hinaus präventive Wirkungen zu entfalten, das heißt in künftigen Fällen die Bereitschaft mindern können, von dem betroffenen Grundrecht Gebrauch zu machen (vgl. u. a. BVerfGE 43, 130 [135 f.]; 67, 213 [222 f.]; 75, 369 [376]; 77, 240 [250 f.]).
Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anachronistischen Zug (BVerfGE 67, 213 [228]) herleiten.
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92 Insbesondere bei künstlerischen Aussagen mit mehreren möglichen Interpretationsmöglichkeiten ist in der Regel auf den besonnenen Durchschnittsbürger abzustellen, der bereit ist, das gesamte Kunstwerk zur Kenntnis zu nehmen (BVerfGE 67, 213/230 = NJW 1985, 261/263).
Andererseits fällt auch die sog. »engagierte Kunst« unter Art. 5 Abs. 3 GG (BVerfGE 67, 213/228 = NJW 1985, 261 ).
So ist etwa ein Eingriff (eines Kunstwerks) in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich menschlicher Ehre nicht durch die Freiheit künstlerischer Betätigung gedeckt (BVerfGE 67, 213/228 - NJW 1985, 261 ; BVerfGE 75, 369/380 = NJW 1987, 2661 ;… Henschel aaO. S. 1941 ff. m.w.Nachw.; zur Bedeutung der persönlichen Ehre als Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts s. auch BVerfG NJW 1993, 1462 f.).
Das Landgericht verstößt nach allem nicht gegen das Verbot, einzelne Teile eines Kunstwerks aus dessen Zusammenhang zu lösen und gesondert darauf zu untersuchen, ob sie als Straftat zu würdigen sind (BVerfGE 67, 213/228 ff. - NJW 1985, 261/263).
d) Schließlich berücksichtigt die vom Landgericht vorgenommene Einzelfallabwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz ausreichend alle maßgebenden Kriterien, insbesondere einerseits die Stärke des Kunstbezugs und Art und Grad einer etwaigen Verfremdung der inkriminierten Äußerungen, andererseits den Grad ihrer Außenwirkung, d.h. der Beeinträchtigung der Betroffenen (BVerfG NStZ 1985, 211 f.; BGHSt 37, 55 /65; KG NStZ 1992, 385 /386 f.;… Henschel aaO. S. 1942: Hillgruber/Schemmer JZ 1992, 946-949; Otto NJW 1986, 1206/1210).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11
"Heatballs" bleiben vorläufig verboten // Glühbirnen dürfen nicht als …
BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 224.BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67, 213, 226.
Sieht man das Wesentliche eines Kunstwerks hingegen darin, dass bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind und legt man insofern einen eher formalen Kunstbegriff zugrunde, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 226 f., führte auch dies nicht zur Eröffnung des Schutzbereiches des Art. 5 Abs. 3 GG.
Betrachtet man schließlich mit dem offenen Kunstbegriff als kennzeichnendes Merkmal einer künstlerischen Äußerung den Umstand, dass sie wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes die Möglichkeit eröffnet, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichendere Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 16/82 -, BVerfGE 67, 213, 227, ist auch eine solche künstlerisch begründete Rezeptionsvielfalt hier nicht zu erkennen.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 227, Beschluss vom 3. November 1987 - 1 BvR 1257/84, 861/85 -, BVerfGE 77, 240, 253 ff., Beschluss vom 7. März 1990 - 1 BvR 266/86, 913/87 -, BVerfGE 81, 278, 292 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13. April 1995 - 4 B 70/95 -, NJW 1995, 2648 f.
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
Dabei wird die unter Gesetzesvorbehalt gewährte und mehr den äußeren Ablauf der Veranstaltung betreffende Versammlungsfreiheit durch die vorbehaltlos garantierte und mehr die inhaltliche Gestaltung und damit die künstlerische Aussage betreffende Kunstfreiheit ergänzend verstärkt, so dass die Ausübung des Gesetzesvorbehalts des Art. 8 Abs. 2 GG tendenziell zurückhaltend zu erfolgen hat und § 15 Abs. 1 VersG im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundrechtsbezogen und damit verfassungskonform anzuwenden ist (…vgl. Ott, NJW 1981 S. 2397 ff. und Berkemann, NVwZ 1982 S. 85 ff. in Anmerkungen zum Beschluss des Bayer. VGH vom 12. September 1980 a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67 S. 213 ff. = DVBl 1985 S. 46 ff. = NJW 1985 S. 261 ff. = DÖV 1985 S. 274 ff. = juris Rdnrn. 38 f. zum "Anachronistischen Zug" und nunmehr auch Bayer. VGH…, Beschluss vom 17. September 2009 - 10 CS 2309 - NJW 2010 S. 792 ff. = juris Rdnr. 12).Dabei ist sowohl der "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens wie auch der "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung eines Kunstwerks in gleicher Weise zu betrachten und führt angesichts der zu respektierenden Eigenheit des Lebensbereichs "Kunst", starren Formen und strengen Konventionen zu misstrauen, nur ein weiter Kunstbegriff zu angemessenen Lösungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 a.a.O. juris Rdnrn. 27 ff.).
Maßgeblich ist vielmehr, ob eine schöpferische Gestaltung zum Zwecke einer kommunikativen Sinnvermittlung in einer künstlerischen Formensprache dargeboten wird, etwa durch Schauspieler mit Masken, Requisiten, Mimik, Text oder Musik aufgrund einer konkreten Regie oder Dramaturgie (…vgl. Berkemann a.a.O. S. 86; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 a.a.O. juris Rdnrn. 36 ff.).
Bei der Beurteilung einer künstlerischen Darbietung ist eine Gesamtschau vorzunehmen, so dass es sich verbietet, "einzelne Teile eines Kunstwerks aus dessen Zusammenhang zu lösen und gesondert darauf zu untersuchen, ob sie als Straftat zu würdigen sind" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 a.a.O. juris Rdnr. 41).
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86
Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt
Die Abgabe-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen, die nach den §§ 3 bis 5 GjS mit einer Indizierung verbunden sind, greifen nämlich im Falle der Indizierung von Kunstwerken in den durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Wirkbereich der Kunst ein (vgl. dazu BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ;… a.A. wohl v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Art. 5 Abs. 3 Rn. 215).Der Kunstbegriff des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS ist demnach kein anderer als der des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, wie ihn das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem Beschluss vom 17. Juli 1984 (BVerfGE 67, 213 - "Anachronistischer Zug" -) erläutert hat.
Ihre Grenzen findet sie vielmehr allein in anderen Normen des Grundgesetzes, die ein wesentliches Rechtsgut schützen; allerdings zieht die Kunstfreiheit ihrerseits diesen anderen verfassungsrechtlichen Grundwerten Grenzen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 33, 52 ; 67, 213 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Juli 1984 (BVerfGE 67, 213 - "Anachronistischer Zug") im einzelnen ausgeführt hat, ist bei der Anwendung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - und das gilt nach dem oben Gesagten auch für die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS - von einem weiten, mehrdimensionalen Kunstbegriff auszugehen.
- VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung
Bereits in seiner Entscheidung zum "Anachronistischen Zug" (BVerfGE 67, 213) habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Kunstfreiheit durch die Schutzbereiche anderer Grundrechte begrenzt werde, allerdings ihrerseits dem Persönlichkeitsrecht Grenzen ziehe.Dazu gibt es verschiedene Ansätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213 ).
Art. 5 Abs. 3 GG verbietet, Teile eines Kunstwerks isoliert zu betrachten, und gebietet eine Gesamtschau des Werkes (vgl. BVerfG, Beschl, v. 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213 ).
Andererseits ist der Zuschauer, anders als beim "Anachronistischen Zug" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984 - 1 BvR 818/92 -; BVerfGE 67, 213), nicht "Zwangsauditorium", sondern trifft letztlich eine bewusste Entscheidung für ein Fernsehprogramm.
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
- BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98
Germania 3
- BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Urheberrecht - Postmortales Persönlichkeitsrecht durch Theaterstück verletzt?
- LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
Persönlichkeitsrechte verletzen Dokudrama
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1996 - 5 A 769/95
Nackt in der Öffentlichkeit - öffentliche Ordnung, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93
Eis & Dynamit I - getarnte Werbung, Feuer
- LG Münster, 23.01.2003 - 12 O 601/02
Keine Persönlichkeitsverletzung durch Kriminalroman Wilsberg und der tote …
- FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04
Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
- OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08
Möbeldiscounter muss RTL Schadenersatz zahlen // Privatsender mit Klage gegen …
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97
"Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07
Urheberrecht - Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Immobilien - Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstück
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer …
- BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86
Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß
- BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90
Einnahmen aus schauspielerischer Tätigkeit in der Werbung
- OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
Haftung der Bank wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht bei Äußerungen …
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 27.85
Jugendschutz und Kunstvorbehalt
- OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirisch-künstlerische Darstellung
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
Graffiti auf der Hauswand können Kunst sein: Sprayender Hausbesitzer muss Fassade …
- BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02
Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S. …
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur …
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 520/84
Kunstfreiheit und Versammlungsrecht gegen persönlichen Ehrenschutz - "Mit Bertolt …
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
- BFH, 03.03.1998 - IV B 45/96
- OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
Kannibale von Rotenburg
- BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92
Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, …
- BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95
Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, …
- BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …
- BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90
Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit eines Künstlers in der Werbung
- OLG München, 05.10.1992 - 21 W 2144/92
Grenzen der Kunstfreiheit bei Karikaturen
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 8 A 12820/96
- BVerfG, 03.11.2000 - 1 BvR 581/00
Reichweite der Kunstfreiheit - Deutschland muss sterben
- BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
- BFH, 11.07.1991 - IV R 15/90
Abgrenzung von künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R
Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage - …
- BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit
- BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90
Kunstfreiheit im Bereich der Baugestaltung?
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 2/94
Eis & Dynamit II - GG - Kunstfreiheit, Feuer
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07
Beamter, Beamtenverhältnis, Besoldung, Versorgung, Versorgungsempfänger, Ruhen, …
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
Nationalhymne
- BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
- BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02
Zulässigkeit einer Verwertungskündigung
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07
Amtsenthebung eines Ehrenamtlichen Richters wegen Teilnahme an …
- BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88
Klavierstimmer nicht künstlerisch tätig
- BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
- BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97
GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von …
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Hitler-T-Shirt
- FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer …
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06
Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen …
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
Ende einer Nacht
- FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG
- FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6823/02
Begriff der "ähnlichen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1996 - 11 A 11503/96
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 11 K 208/04
Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei …
- LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
- OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
Grenzen der Gastronomiekritik
- BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
- BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93
'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00
Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 263/02
Einkommensteuerrecht: Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)
- FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
Gewerbesteuer bei einem Eiskunstläufer; Abgrenzung zwischen Gewerbe und …
- FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei einem freiberuflich tätigen Künstler
- OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 140/01
Beurteilung von Werbetexten durch Philosophen als gewerbliche Tätigkeit; …
- OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/02
- LG Berlin, 12.06.2008 - 27 O 228/08
- LG Berlin, 24.06.2008 - 27 O 310/08
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 1549/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 20 A 298/94
- VG Köln, 28.04.1998 - 17 K 1394/95
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99
Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 838/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 776/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 12.10.1989 - 1 BvR 1347/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- VG Köln, 28.04.1998 - 17 K 11178/96
- LAG Hamm, 29.01.1999 - 5 Sa 902/98
- OLG Nürnberg, 23.05.2006 - 2 St OLG Ss 66/06
Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, Nicht geringe …
- VG Berlin, 20.05.2011 - 1 L 174.11
- VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
- FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 141/01
Verwirkung einer Steuerfestsetzung
- KG, 23.11.2004 - 9 W 164/04
