Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67   

Anastasia

§ 286 ZPO, Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung;

Anwendbarkeit der allgemeinen Beweisgrundsätze bei einem Streit um die Identität einer Partei;

§ 412 ZPO, zur Frage, wann der Tatrichter zur Einholung eines Obergutachtens verpflichtet ist

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eine Rettung, die Mütterchen Rußland gelang? (DER SPIEGEL 11/1967; 06.03.1967)

Sonstiges (2)

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Anna Anderson

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    40 Jahre Lehrbuchfall "Anastasia" - Die russische Prinzessin, die keine war

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 53, 245
  • BGHZ 53, 243
  • BSGE 32, 203
  • NJW 1970, 946
  • NJW 1970, 491
  • MDR 1970, 491



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (526)  

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02  

    Bauträger - Wann ist eine Haustürsituation der kreditgebenden Bank zuzurechnen?

    Diese hätte das Berufungsgericht jedoch mit Rücksicht auf das Verbot der vorweggenommenen Würdigung nicht erhobener Beweise (vgl. BGHZ 53, 245, 260; Senatsurteil vom 19. Mai 2002 - XI ZR 183/01, WM 2002, 1004, 1006) erst nach Erhebung der vom Kläger für seine Behauptung angetretenen Beweise im Rahmen der dann vorzunehmenden Beweiswürdigung berücksichtigen dürfen.
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05  

    Verfahrensrecht - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Zwar ist die tatrichterliche Beweiswürdigung revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar, doch wäre die Schlussfolgerung - um die es sich im Streitfall handelt - nur überzeugungskräftig, wenn andere Möglichkeiten ernstlich nicht in Betracht kämen (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894, 1895; BGHZ 53, 245, 260 f. und BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 938).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02  

    Verkehrsrecht - Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung

    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewißheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st. Rspr., vgl. BGHZ 53, 245, 256; BGH, Urteil vom 18. April 1977 - VIII 286/75 - VersR 1977, 721 und Senatsurteil vom 9. Mai 1989 - VI ZR 268/88 - VersR 1989, 758, 759).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht