Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51 |
Angelnder Arzt
§ 323c StGB, Berücksichtigung individueller Fähigkeiten
Volltextveröffentlichungen
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StGB § 330c
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 2, 296
- NJW 1952, 713
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65 Von derselben Rechtsansicht gehen auch die Entscheidungen BGHSt 2, 296 und BGHSt 17, 166 aus.
Dadurch hatte er allerdings seiner Nothilfepflicht genügt (BGHSt 2, 296, 299, 300).
Daß sich die vorläufige Verdachtsdiagnose des zunächst angegangenen Landarztes letztlich als zutreffend erwies und daß der Patientin durch das Untätigbleiben des Angeklagten keine nachweislichen Nachteile entstanden, war ein Zufall, beruht ferner auf nachträglicher Erkenntnis und ist daher für die Schuldfrage des § 330c StGB ohne Bedeutung (BGHSt 2, 296, 300).
- OLG Hamm, 29.11.2001 - 3 Ws 476/00
Klageerzwingungsverfahren, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung, …
Die Hilfspflicht nach § 323 c StGB trifft jeden, der nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten ohne sonstige Pflichtverletzung und ohne erhebliche eigene Gefahr wirksamer und rascher helfen kann als ein anderer (BGHSt 2, 296, 298).
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