Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1953 - 5 StR 228/53 |
Angriff auf Gerichtsvollzieher
§§ 113, 223 StGB, § 759 ZPO, keine Sollvorschrift
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 5, 93
- NJW 1954, 200
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Bahnpolizeibeamten-Fall
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 55, 161, 166; 72, 300) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 161, 163; NJW 1954, 200; VRS 19, 188, 190; Urt.v. 7. Februar 1961 - 5 StR 483/60), der sich die Strafkammer angeschlossen hat, ist die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung kein Tatbestandsmerkmal des § 113 StGB, sondern eine Bedingung der Strafbarkeit, auf die sich der Tätervorsatz nicht zu erstrecken braucht und ein rechtserheblicher Irrtum (Tatbestands- wie Verbotsirrtum) des Täters nicht erstrecken kann. - OLG Hamm, 31.10.1995 - 2 Ss 1297/95 Die Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung i. S. des § 113 I StGB ist nämlich unabhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Amtsträgers nur gegeben, wenn auch die wesentlichen Förmlichkeiten gewahrt sind, was bei einer Vollstreckungshandlung, bei der Widerstand geleistet wird, erfordert, daß der Vollstreckungsbeamte 2 Erwachsene oder einen Gemeindebediensteten oder Polizeibeamten als Zeugen zuzieht, §§ 759 ZPO, § 15 VerwVollstrG NW Ein solcher Widerstand i. S. dieser zuvor zitierten Vorschriften setzt zwar mehr voraus als eine bloße Unmutsbekundung, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Äußerungen des Schuldners eindeutig und unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß er die Vollstreckung nicht dulden werde oder sonst das Verhalten des Schuldners geeignet ist, beim Amtsträger die Annahme zu begründen, die Vollstreckungshandlung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen (vgl. OLG Hamm MDR 1951, 440; RGSt 7, 370; 24, 390; BGHSt 5, 93;… Eser, 24. Aufl., § 113 Rn 26;… LV -v. Bubnoff 10. Aufl., § 113 Rn 30; Oppe MDR 1961, 197).
Die Ausnahme, daß § 759 ZPO, § 15 VerwVollstrG NW nicht für solche Maßnahmen gelten, die darauf abzielen, Zeugen herbeizuziehen, während der Schuldner dies geflissentlich verhindern will (vgl. BGHSt 5, 93), liegt ersichtlich nicht vor.
- KG, 06.10.2005 - 1 Ss 261/05
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der …
Maßgeblich ist allein, ob der Vollstreckungsbeamte örtlich und sachlich zuständig war, die wesentlichen Förmlichkeiten bei der Vornahme der Handlung eingehalten hat und ein ihm etwa zustehendes Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (vgl. BGHSt 4, 161, 163 f.; 5, 93, 94; 21, 334, 363; 24, 125, 132; BayObLG NJW 1989, 1815, 1816; OLG Celle NJW 1971, 154;… KG NJW 1972, 781, 782 und NJW 1975, 887, 888, sowie Küper, Strafrecht Besonderer Teil, 6. Aufl., S. 412 m. w. N.).
- KG, 30.11.2005 - 1 Ss 321/05
Rechtsmittelbeschränkung: Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch …
Strafrechtlich hängt die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung nach gefestigter Rechtsprechung allein davon ab, ob der Vollstreckungsbeamte sachlich und örtlich zuständig gewesen ist, die wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten und ein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (vgl. BGHSt 4, 161, 163 f.; 5, 93, 94; 21, 334, 363; 24, 125, 132; BayObLG NJW 1989, 1815, 1816; OLG Celle NJW 1971, 154; KG NJW 1972, 781, 782 und NJW 1975, 887, 888;… weitere Nachweise bei Küper, Strafrecht Besonderer Teil, 6. Aufl., S. 413). - KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
Ob eine Förmlichkeit wesentlich ist, ist dabei regelmäßig danach zu beurteilen, ob sie für die Wahrung der dem Betroffenen zustehenden Rechte unentbehrlich ist (vgl. BGHSt 4, 161; 5, 93; 21, 334; KG GA 1975, 213 und NJW 1975, 887; BayObLG KG, 08.09.2004 - 1 Ss 104/04Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein eigenständiger strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff zu verwenden (vgl. BGHSt 4, 161, 163 f.; 5, 93, 94; 21, 334, 363; 24, 125, 132; BayObLG NJW 1989, 1815, 1816; OLG Celle NJW 1971, 154; KG NJW 1972, 781, 782 und NJW 1975, 887, 888;… weitere Nachweise bei Küper, Strafrecht Besonderer Teil, 5. Aufl. 2002, S. 402).
Sie publizieren im Internet?