Rechtsprechung
| BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62 |
Anhalterin
§ 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung, Dauerdelikt, Aufrechterhaltung der Entführung
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 18, 29
- NJW 1962, 2310
Wird zitiert von ... (12)
- KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05
Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für …
Das Verhältnis der während eines Hausfriedensbruchs begangenen weiteren Straftaten, so auch von Sexualdelikten, zu dem Hausfriedensbruch ist in höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich als dasjenige der Tatmehrheit gesehen worden (vgl. BGHSt 18, 29, 32f.). - BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76 Vielmehr ist erforderlich, daß diejenige Handlung, die ein Tatbestand (ganz oder teilweise) verwirklicht, zugleich, d. h. wenigstens in einzelnen der ihr zugehörigen Willensbetätigungen einen anderen Tatbestand ganz oder teilweise erfüllt (so grundlegend RGSt 32, 137, 140; BGHSt 18, 29, 32/33).
- BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84 Eine Entführung ist nämlich erst dann beendet, wenn die Verbringung an einen anderen Ort, also der Zustand des Entführtseins, wieder beseitigt ist (BGHSt 18, 29 [31];… Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 237 StGB Rdn. 8;… Heimann-Trosien in LK, 9. Aufl. § 237 StGB Rdn. 9;… Schönke/Schröder/Eser, 21. Aufl., § 237 StGB Rdn. 18;… a.A. Horn in SK § 237 StGB Rdn. 14 "mit Beseitigung der hilflosen Lage").
- BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84 Die Strafkammer hat nämlich übersehen, daß sämtliche Tatbestände, wenn nicht schon aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise, hier jedenfalls durch den zugleich verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB ) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (vgl. BGHSt 18, 29 ; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84 m.w.N.).
- BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94 Zwar reicht auch bei solchen Delikten die bloße Gleichzeitigkeit der Begehungen nicht aus, um die Annahme materiell-rechtlicher Tatidentität im Sinne von Tateinheit zu rechtfertigen (…vgl. für viele Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 90; ferner BGH VRS 49, 177); erforderlich ist vielmehr, daß sich die Ausführungshandlungen zumindest teilweise decken oder überschneiden (vgl. BGHSt 18, 29, 32 ff.;… Stree aaO. Rdn. 92 und § 52 Rdn. 9).
- BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83 Da die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung während des durch die Entführung herbeigeführten und noch aufrechterhaltenen Zustandes der Unfreiheit des Opfers begangen worden sind, stehen sie mit der Entführung in Tateinheit (BGHSt 18, 29 ).
- BGH, 18.05.1994 - 2 StR 421/93 Es entspricht allgemeiner Ansicht und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß solchenfalls die Straftatbestände der §§ 237 und 177 StGB tateinheitlich zusammentreffen (BGHSt 18, 29 ; BGH NStZ 1984, 408 ;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8;… Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 237 Rdn. 9 m.w.N.); es verhält sich also nicht etwa so, daß § 237 StGB im Hinblick auf das Sexualdelikt unanwendbar wäre.
- BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
- BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80 Da diese Vergewaltigung während des durch die Entführung herbeigeführten und noch aufrechterhaltenen Zustandes der Unfreiheit des Tatopfers begangen worden ist, besteht zwischen beiden Straftatbeständen Tateinheit (BGHSt 18, 29 ff).
- BGH, 15.01.1965 - 4 StR 477/64 c) Wie der Senat in BGHSt 18, 29 [34] ausgesprochen hat, kann die Entführung in der Weise Mittel der Notzucht sein, daß die Ausführungshandlungen beider Straftaten teilweise in einer Betätigung zusammenfallen.
- BGH, 14.07.1993 - 3 StR 150/93
- LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
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